Eigentum verpflichtet und mit dem Verkauf Ihrer Immobilie werden Sie die Pflichten des Eigentümers los. Sie verlieren aber gleichzeitig das Recht über die Immobilie zu verfügen.
Es ist nicht mehr möglich die Immobilie umzubauen oder zu beleihen.
Durch das Nießbrauchrecht behalten Sie Pflichten, aber auch Rechte, die in einigen Punkten einer Eigentümerstellung gleichkommen.
Die Nebenkosten tragen selbstverständlich weiterhin die Bewohner der Immobilie. Wer die Kosten der Instandhaltung trägt, kann individuell vereinbart werden. Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer die Instandhaltungskosten. Zu den Nießbrauch Pflichten gehört es, mit der Immobilie ordnungsgemäß umzugehen.
Nießbrauch Rechte:
Wohnrecht: die Immobilie darf bewohnt werden
Vermietung: die Immobilie darf weitervermietet und Mieteinnahmen dürfen generiert werden.
Übertragung: das Nießbrauchrecht darf nicht übertragen oder vererbt werden
Umbau: wesentliche Umbaumaßnahmen dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht erfolgen.
Nießbrauch Pflichten:
Betriebskosten: im gewöhnlichen Umfang muss der Nießbrauchberechtigte die Immobilie erhalten.
Instandhaltung: größere Instandhaltungsmaßnahmen muss der Eigentümer durchführen. Kleine Erneuerungen oder Erhaltungskosten bezahlt der Bewohner (außerordentliche Lasten wie z.B. Erschließungskosten sind nicht zu tragen).
Abnutzung: eine gewöhnliche Abnutzung durch die ordnungsgemäße Ausübung des Nießbrauchs muss nicht ersetzt werden.
Versicherung: der Nießbrauchberechtigte muss die Immobilie versichern und die Versicherung bezahlen.