Immobilienbewertung durch geprüfte Sachverständige (DIN 17024)
Wie ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie?
Im Gegensatz zum Finanzamt, das oftmals den Immobilienwert ohne Besichtigung und mittels einer vereinfachten Methode festlegt, nimmt unser zertifizierter Sachverständiger eine ausführliche Begutachtung vor. Nach der Überprüfung aller relevanten Dokumente ermitteln wir den marktgerechten Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand von Durchschnittszahlen. Wichtige Faktoren wie die genaue Lage, den Zustand der Bausubstanz … überprüft das Finanzamt nicht.
Wir kennen die regionalen Gegebenheiten um Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg und Traunstein. Erfahrung seit 2007.
Doch genau diese Faktoren sind entscheidend für den tatsächlichen Wert einer Immobilie. Dadurch kann es vorkommen, dass das Finanzamt den Immobilienwert viel zu hoch ansetzt, wodurch Sie dann viel zu hohe Steuern bezahlen.
Wenn Sie anhand eines Gutachtens nachweisen können, dass die Immobilie in der Realität deutlich weniger wert ist, als das Finanzamt geschätzt hat, werden die Zahlen korrigiert. Dadurch lassen sich unter Umständen eine Menge Steuern sparen. Die Kosten für ein Gutachten betragen oft nur einen Bruchteil der Steuerersparnis.
Je nach Situation kann das Gutachten sogar steuerlich abgesetzt werden. Eine professionelle Wertermittlung als unbestrittene Grundlage zur Ermittlung der Steuerlast.
Als DIN 17024 und Dekra zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Ihnen gerne ein solches Wertgutachten. Auch bei Erbschaften, Scheidungen oder wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos für Sie.
Ich freue mich auf Sie, Ihr