Verkehrswertgutachten für steuerliche Zwecke (Erbe, Schenkung, Einheitswertfeststellung usw.)
Gutachten nach gesetzlichen Richtlinien für das Finanzamt
Neben öffentlich bestellten Sachverständigen akzeptiert das Finanzamt ausschließlich Gutachten von Sachverständigen, die nach DIN 17024 zertifiziert sind.
Unsere Verkehrswertgutachten entsprechen den geforderten Richtlinien und zeichnen sich zusätzlich durch ihre Detailgenauigkeit und Präzision aus.
Wir erstellen für Sie ein individuelles Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt.
Unsere Immobilienbewertungen/Gutachten sind geeignet bei:
Unabhängig. Neutral. Rechtssicher.
- kostenlose Erstberatung
- ausschließlich Individualbewertungen
Geprüfte Kompetenz: Zertifizierungen und Mitgliedschaften
Unsere Gutachter genießen die Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern
Immobilienbewertung durch geprüfte Sachverständige (DIN 17024)
Wie ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie?
Im Gegensatz zum Finanzamt, das oftmals den Immobilienwert ohne Besichtigung und mittels einer vereinfachten Methode festlegt, nimmt unser zertifizierter Sachverständiger eine ausführliche Begutachtung vor. Nach der Überprüfung aller relevanten Dokumente ermitteln wir den marktgerechten Verkehrswert Ihrer Immobilie.
Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand von Durchschnittszahlen. Wichtige Faktoren wie die genaue Lage, den Zustand der Bausubstanz … überprüft das Finanzamt nicht.
Wir kennen die regionalen Gegebenheiten um Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg und Traunstein. Erfahrung seit 2007.
Doch genau diese Faktoren sind entscheidend für den tatsächlichen Wert einer Immobilie. Dadurch kann es vorkommen, dass das Finanzamt den Immobilienwert viel zu hoch ansetzt, wodurch Sie dann viel zu hohe Steuern bezahlen.
Wenn Sie anhand eines Gutachtens nachweisen können, dass die Immobilie in der Realität deutlich weniger wert ist, als das Finanzamt geschätzt hat, werden die Zahlen korrigiert. Dadurch lassen sich unter Umständen eine Menge Steuern sparen. Die Kosten für ein Gutachten betragen oft nur einen Bruchteil der Steuerersparnis.
Je nach Situation kann das Gutachten sogar steuerlich abgesetzt werden. Eine professionelle Wertermittlung als unbestrittene Grundlage zur Ermittlung der Steuerlast.
Als DIN 17024 und Dekra zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Ihnen gerne ein solches Wertgutachten. Auch bei Erbschaften, Scheidungen oder wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos für Sie.
Ich freue mich auf Sie, Ihr
Unser Immobiliengutachten
Welche Vorteile bietet unser Verkehrswertgutachten?
zertifiziert & unabhängig
Zertifiziert nach DIN 17024 sind wir dem öffentlich bestellten Gutachtern gleichgestellt.
Festpreise ab € 879,- (inkl. MwSt)
Wir erstellen Ihr Gutachten ohne versteckte Kosten.
regionale Marktkenntnis
Hier aufgewachsen und seit über 15 Jahren in der Region tätig kennen wir den Markt.
Gesetzeskonforme Analyse
Als Immobiliengutachter halten wir rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Für Banken & Behörden
Für Kredite und den gemeinen Wert für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).
Häufig gestellte Fragen
Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten - FAQ.
Hier aufgewachsen und seit vielen Jahren in der Region aktiv kennen wir den lokalen Immobilienmarkt wie unsere Westentasche und deshalb haben wir uns auf die Regionen um den Chiemsee (Wasserburg, Rosenheim, Traunstein & Ebersberg Land) spezialisiert.
Als zertifizierte Immobilienbewerter können wir die Preise in unserer Region realistisch einschätzen.
Wichtig ist uns, Ihnen nicht nur ein Papier mit einen Zahl auszuhändigen sondern Sie bestmöglich zu beraten und Ihnen einen erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, um darauf basierend Verkaufsverhandlungen führen zu können.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung bieten wir Ihnen auch weitergehende Leistungen an und erstellen wir Ihnen bei Bedarf auch gerichtsfeste begründete Wertgutachten– z.B. für Finanzamt, Bank, bei Erbstreitigkeiten usw. Wir schätzen nicht, wir kennen den Preis Ihrer Immobilie.
Mit Immobilien ist es wie mit seltenen Kunstgegenständen oder Produkten, die sich durch spezielle Charakteristika auszeichnen – jedes Objekt spricht eine andere Zielgruppe an. Mit jeder Wertermittlung gilt es den Fokus auf einzelne Teilbereiche zu legen, die den Ausschlag geben bei einer erfolgreichen Immobilienvermarktung. Die kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie in Finanzamt: gibt Ihnen realistische Anhaltspunkte für einen Verkaufserlös, die Ihnen nur ein langjähriger Immobilienmakler mit entsprechend großem Käufernetzwerk bieten kann.
Phantasiezahlen oder Einheitszahlenbrei bei Wertermittlungen, die im Internet angeboten werden sind aufgrund fehlender Websitepflege leider Realität. Bei uns erfolgt die Berechnung auf Basis tatsächlicher Verkaufswerte die regelmäßig geupdatet werden.
Persönlicher Markterfahrungen aus 15 Jahren Maklertätigkeit und Daten von Gutachterausschüssen tragen mit dazu bei den Verkehrswert möglichst genau zu bestimmen. Die Erfahrung und das Feedback unserer Kunden gibt uns Recht, dass die Qualität unserer Verkehrswertberechnung außerordentlich gut ist.
Im Rahmen der Immobilienbewertung gibt es vielzählige wertrelevante Faktoren, die positive oder eher negative Auswirkungen auf den Verkehrswert haben. Diese gilt es realistisch abzugleichen. So können wenige Elemente wie eine bestimmte Architektur, Ausstattungsdetails oder die Raumaufteilung einen Einfluss auf die Wertermittlung Ihrer Immobilie nehmen.Finanzhaus Sedlmeier fungiert dabei als versierter Experte, denn wir greifen auf tatsächliche vergangene und aktuelle Vergleichsobjekte zurück, um eine realistische Werteinschätzung vornehmen zu können. Unsere Aufgabe ist dabei vor allem jene, Sie bestmöglich zu betreuen und Ihnen einen erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, um darauf basierend Verkaufsverhandlungen führen zu können.
Für welchen Zweck und aufgrund welcher Umstände auch immer Sie eine Wertermittlung Ihrer Immobilie in Finanzamt oder Umgebung benötigen – bei uns werden Sie bestens betreut. Wenn Sie eine Wertermittlung für das Finanzamt, Vormundschaftsgericht oder die Bank benötigen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Stiftung Warentest – Artikel zur Immobilienbewertung
Die Erfahrungswerte aus 15 Jahren Immobilienverkauf in und um Finanzamt, der Zugriff auf alle aktiven sowie verkauften Immobilien der letzten 10 Jahre in der Region bilden die Grundlage für marktpreisgerechte und realistische Wertermittlungen.
Die Daten die Sie bei uns eingeben werden verschlüsselt an uns gesendet und sicher (geschützt vor Zugriffen) gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Nach Abschluss der Verarbeitung werden die Daten gelöscht.
Die Online Wertermittlung ermittelt voll automatisch den (groben) Wert Ihrer Immobilie. Dieser geht Ihnen innerhalb 2 Minuten zu.
Manchmal kommt es vor dass eine Berechnung aufgrund nicht aktualisierter Daten z.B. der Bodenrichtwerte nicht automatisch erstellt werden kann. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und wir erstellen Ihnen die Immobilienbewertung manuell welche Ihnen innerhalb von 24 Stunden zugesendet wird.
Im Regelfall ermittelt das Finanzamt den Wert eines Hauses auf Basis von Durchschnittswerten im typisierten Massenverfahren. Jeder Hauseigentümer hat jedoch die Möglichkeit den niederen gemeinen Wert in Form eines Gutachtens nachzuweisen.
Das Finanzamt ermittelt bei sonstigen bebauten Grundstücken im Sachwertverfahren. Das betrifft Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Landwirtschaftliche Gebäude, Miethäuser, Geschäftshäuser, Garagen usw. im Sachwert. Dies beinhaltet den Bodenwert plus den Gebäudewert. Dies findet ohne Besichtigung nach typisierten Werten und m² statt.
Sie haben die Möglichkeit, dem Finanzamt durch ein auf den Bewertungsstichtag bezogenes Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen, dass der gemeine Wert den durch das Finanzamt ermittelten Grundbesitzwert unterschreitet.
Ein Gutachten durch einen Sachverständigen ist sinnvoll, um eine realistischere und marktnähere Bewertung der Immobilie oder des Betriebsvermögens zu erhalten. Das Finanzamt orientiert sich oft an veralteten Einheitswerten, die den aktuellen Marktwert nicht genau abbilden. Ein externes Gutachten hilft daher, Steuerlasten genauer und fairer zu bemessen und kann bei Unstimmigkeiten als Grundlage für einen Widerspruch dienen.
Das Überschreiben eines Elternhauses ist ein komplexer Vorgang, der sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte berührt. Ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des realistischen Marktwerts der Immobilie ist in diesem Kontext sinnvoll. Es hilft, den Wert des Hauses genau zu bestimmen, was bei der Berechnung von eventuell anfallenden Schenkungs- oder Erbschaftssteuern relevant ist.
Das Finanzamt könnte den Einheitswert als Grundlage für die Steuerberechnung nutzen, der jedoch oft nicht den aktuellen Marktwert widerspiegelt. Ein genaues Gutachten bietet hier eine solidere Basis für faire Steuerberechnungen und kann eventuellen späteren Streitigkeiten vorbeugen.
Rechtlich ist es wichtig, alle Aspekte wie Nießbrauch, Wohnrecht und andere mögliche Vorbehalte klar zu regeln. Ein Notar ist unerlässlich, um den Übergang des Eigentums rechtskräftig zu gestalten. Bevor das Elternhaus überschrieben wird, sollten also sowohl steuerliche als auch rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.
Ausgezeichnete Leistungen für unsere Arbeit
Was zeichnet uns als Immobiliengutachter aus?
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
Wir sind wirklich stolz! Mit der DEKRA-Zertifizierung können wir Ihnen einen noch professionelleren Service bieten. Egal ob Kurzgutachten zum internen gebrauch, eine Qualifizierte Marktwertanalyse oder ein Vollgutachten. Unsere Immobilienbewertung wird auf eine neue Ebene gehoben.
Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter
Als stolzes Mitglied des DGuSV (Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter) bieten wir besten Service und Qualität. Der DGuSV fördert professionellen Sachverstand in Deutschland. Wir halten hohe Standards ein und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Expertise.
Bewertung von Land- und Forstwirtschaften
2022 haben wir unsere Weiterbidlung zur Bewertung von Land und Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Mit einem umfassenden Curriculum, das alle relevanten Aspekte der Land- und Forstwirtschaftsbewertung abdeckt, sind wir optimal darauf vorbereitet, professionelle Bewertungen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen durchzuführen.
Zertifiziert nach
DIN EN ISO/IEC 17024
Wir sind stolz darauf, nach ISO 17024 zertifiziert zu sein, und freuen uns über die gesetzliche Gleichstellung mit öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland. Finanzämter und öffentliche Stellen erkennen meist nur noch Gutachten von öbuv oder DIN 17024 Sachverständigen an. Diese Zertifizierung steht für hohe Kompetenz und Fachwissen und wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Assoiziertes Mitglied BDSF
Das Vernetztsein und Up-to-Date-Bleiben sind essenziell für die Erstellung qualitativ hochwertiger Gutachten. Als Mitglied beim BDSF (Bund Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter) pflegen wir den regelmäßigen Austausch mit unseren Kollegen. Dies fördert unsere Fachkompetenz und sorgt dafür, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Branche sind.
Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim
Die Ernennung zum Mitglied des Gutachterausschusses im Landkreis Rosenheim freut uns besonders. Unser Engagement im Bereich der Immobilienbewertung hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen. Wir sind stolz darauf, Ihnen somit kontinuierlich transparente und fundierte Einschätzungen liefern zu können.
Rosenheims Beste - Immobilienmakler
Bereits zwei mal in direkter Folge erhielten wir Auszeichnung zu "Rosenheims bester Immobilienmakler".
Neben solchen Auszeichnungen bestätigt die Zufriedenheit unserer Kunden die Qualität unserer Arbeit.
Ausgezeichnet von Focus TOP-Makler 2021, 2022, 2023 & 2024
Es freut uns sehr, vom FOCUS-Magazin 4 mal in Folge als TOP-IMMOBILIENMAKLER ausgezeichnet worden zu sein. Wir gehören damit offiziell zu den 1.000 besten Maklern in ganz Deutschland. Unser konsequentes Bemühen stets den besten Service für unsere Kunden bieten zu können wurde erneut honoriert.