Was viele nicht wissen.....
Grundsätzlich steuerpflichtig. Steuerfreie Verkäufe sind durch Ausnahmen geregelt
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind grundsätzlich steuerpflichtig (§ 23 EStG). Dennoch hat der Gesetzgeber einige Ausnahmen speziell für den Immobilienmarkt geschaffen.
So entfällt die Steuer beim Hausverkauf, wenn Sie die Immobilie selbst genutzt haben oder aber seit der Anschaffung mehr als zehn Jahre verstrichen sind.
Steuer Immobilienverkauf: Sie zahlen keine Steuern, wenn …
1. Haben Sie die Immobilie selbst genutzt, ist die sogenannte Spekulationsfrist von zehn Jahren obsolet. Dann müssen Sie auch dann keine Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen, wenn sich die Immobilie weniger als zehn Jahre in Ihrem Besitz befunden hat.
2. Haben Sie die Immobilie selber vermietet oder verpachtet, sie also gewerblich genutzt, aber zwischen dem Erwerb und dem Verkauf liegen mehr als zehn Jahre, müssen Sie auch hier den Gewinn nicht versteuern.