Neutrale Immobilienbewertung & Gutachten bei Scheidung.

Unabhängig, gerichtsfest & weisungsfrei

Sie stehen vor einer Scheidung und müssen den Wert Ihrer gemeinsamen Immobilie ermitteln? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind Ihr sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen. Wir erstellen Ihnen ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten, das von DEKRA-zertifizierten und nach DIN 17024 anerkannten Sachverständigen geprüft wird.

Ein Verkehrswertgutachten ist die beste Lösung, um Streitigkeiten über den Wert Ihrer Immobilie zu vermeiden. Es berücksichtigt alle relevanten Faktoren, wie zum Beispiel den Zustand, die Lage, die Ausstattung und die Marktentwicklung Ihrer Immobilie. Es ist geeignet für:

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot. Wir helfen Ihnen gerne, den fairen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.

Unabhängig. Neutral. Rechtssicher.

Design ohne Titel 29

Geprüfte Kompetenz: Zertifizierungen und Mitgliedschaften

Unsere Gutachter genießen die Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern

Gutacher Rosenheim bdsf mitglied
Sedlmeier-Manfred-EUcert-Stempel-Absolventen23
Sachverstaendiger-fuer-Immobilienbewertung-Rosenheim

Was passiert mit der Immobilie bei Scheidung

Der richtige Umgang mit Ihrer Immobilie im Falle einer Scheidung

Der richtige Umgang mit Ihrer Immobilie im Falle einer Scheidung

Scheitert eine Ehe, stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Optionen gibt es viele, aber welche passt auf die eigene Situation?

Eigentumsübertragung – einer bleibt

Wenn einer im ehemals gemeinsamen Haus wohnen bleiben möchte, kann er die Immobilie übernehmen und dem Noch-Ehepartner seinen Eigentumsanteil auszahlen.

Übertragung auf ein gemeinsames Kind

Die Immobilie kann auf die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder übertragen werden. Eine Schenkung bzw. Übertragung an die Kinder kann bei Einigkeit beider Elternteile erfolgen. Hier sollte sichergestellt sein, dass diese Variante auch die beste für die Kinder ist. Sämtliche Eigentümerpflichten werden auf die Kinder übertragen.

Realteilung

Für viele unvorstellbar, aber möglich – mit dem ehemaligen

Partner weiter unter einem Dach wohnen. Diese Variante erleichtert es zum Beispiel, das gemeinsame Sorgerecht der Kinder umzusetzen.

Hier wird die Immobilie in zwei komplett getrennte Wohnungen

geteilt. Aber nicht jede Immobilie ist für die Realteilung geeignet.

Hausvermietung

Weiter in der Immobilie wohnen ist für beide unvorstellbar, die Immobilie zu verkaufen aber auch? Dann gibt es die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten. Das geschiedene Paar muss hier in der Lage sein, gemeinsame Mieter auszusuchen und die Organisation (Nebenkostenabrechnung, Instandhaltungsarbeiten…) gemeinsam

zu übernehmen.

Der letzte Ausweg – die Versteigerung

Können sich die Parteien nicht einigen, wird die Immobilie versteigt. Allerdings ist diese Variante die schlechteste von allen. Ein deutlich höherer Verkaufserlös wird erzielt, wenn die Immobilie gemeinsam verkauft wird.

Gemeinsamer Verkauf

Tatsächlich entscheiden sich die meisten Ehepaare dafür, die gemeinsame Immobilie zu verkaufen.

Um den Immobilienverkauf nicht zum Konfliktherd werden zu lassen, ist es sinnvoll sich einen objektiven Experten ins Boot zu holen. Hier muss sensibel vorgegangen werden. Eigentlich haben beide Parteien ein gemeinsames Ziel, doch durch Emotionen und den Konflikt verlieren die Parteien den richtigen Weg schnell mal aus den Augen.

Als Makler haben wir die nötige Distanz zum Objekt und das einfühlsame Verständnis für die Situation.

In unserem Ratgeber finden Sie alles zum Thema Scheidung. Vom Kredit bis zur Erlösaufteilung und alle Optionen, die Sie im Umgang mit Ihrer Immobilie im Falle einer Scheidung haben:

Immobilienbewertung durch geprüfte Sachverständige

Wozu braucht es ein Gutachen das den Immobilienwert zur Eheschließung und Trennung feststellt?

Besteht in der Ehe Immobilienvermögen, so sind im Scheidungsfall der Zugewinn grundsätzlich nach § 1373 BGB zu ermitteln.  Die Zugewinngemeinschaft beginnt mit der Eheschließung und endet spätestens mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Während dieser Zeit erwirbt jeder Ehegatte einen gesetzlich vorgesehenen Anteil am gemeinsamen Vermögen, den man als “Zugewinn” bezeichnet. Der Zugewinn wird nur dann angerechnet, wenn er im Rahmen einer Scheidung aufzuteilen ist. Wenn bei der Eheschließung bereits Vermögen vorhanden ist, so gilt dieses als Anfangsvermögen.

 

 

 

 In der Regel werden Immobilien aufgeteilt. Um zu entscheiden, wer welchen Anteil an der Immobilie bekommt, wird in der Regel ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kann von einem Gutachter (Sachverständigen) erstellt werden und ist empfehlenswert damit die Zugewinne unabhängig und emotionslos festgestelllt werden. Da das Streitpotential hier sehr hoch ist, ist die Klärung sinnvoll und dadurch schneller möglich. Das spart Zeit und Geld, da man auf lange Prozesse verzichtet.

Unser Immobiliengutachten

Welche Vorteile bietet unser Verkehrswertgutachten?

zertifiziert & unabhängig

Zertifiziert nach DIN 17024 sind wir dem öffentlich bestellten Gutachtern gleichgestellt.

Festpreise ab € 879,- (inkl. MwSt)

Wir erstellen Ihr Gutachten ohne versteckte Kosten.

regionale Marktkenntnis

Hier aufgewachsen und seit über 15 Jahren in der Region tätig kennen wir den Markt.

Gesetzeskonforme Analyse

Als Immobilien­gutachter halten wir rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Für Banken & Behörden

Für Kredite und den gemeinen Wert für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).

Die Immobilie in der Scheidung

Die Immobilienbewertung durch einen unparteiischen Dritten.

Jede Trennung ist schmerzhaft und wirft schwierige Fragen auf. Gerade in emotional aufgeladenen Situationen ist es sinnvoll einen unabhängigen Fachmann zu Rate zu ziehen. Dadurch lassen sich konfliktreiche Situationen durch ein strukturiertes Vorgehen eingrenzen und eine gemeinsame Lösung erarbeiten. Nutzen Sie unsere jahrelange Erfahrung im Immobilienmanagement sowie der Mediation, um einen für alle Parteien akzeptablen Lösungsweg zu erarbeiten.

Manfred Sedlmeier

Tel: 0 80 39 / 90 71 54 3

Gerne beantworte ich Ihnen all Ihre Fragen. Schreiben Sie mir, ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Kostenlose Erstberatung

Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen.