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Berechnung des Nießbrauchs - Übergabe, Schenkung, Vorerbe usw.

Neutrale Wertgutachten Mit Nießbrauch /Wohnrecht vom zert. Sachverständigen

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Einschätzung durch einen Fachmann bei der Bewertung Ihrer Immobilie und des Nießbrauchs. 

Unser Angebotspreis orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und gibt Ihnen genau die professionelle Unterstützung, die Sie benötigen. Wir gestalten die Preisgestaltung nicht nur fair und transparent, sondern bieten Ihnen auch einen Pauschalpreis ohne versteckte Kosten.

Mustergutachten Immobilienbewertung Gutachter Rosenheim Bodenrichtwert

Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg, Traunstein & Region

Ob Kurzgutachten, Überprüfung oder rechtssicheres Verkehrswertgutachten – wir sind Ihr sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen. Dank DEKRA-Zertifizierung und Anerkennung nach DIN 17024 stehen wir öffentlich bestellten Sachverständigen gleich.

Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet für:

Nießbrauch berechnen - Schnellrechner

Niesbrauchwert ca. € (Mann)

✓ zertifizierte Gutachter
✓ mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Region

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Immobilienbewertung durch geprüfte Sachverständige

Wozu braucht es eine Immobilienbewertung beim Nießbrauch oder Wohnrecht?

Schenken Eigentümer ihre Immobilie der nächsten Generation, vereinbaren sie oft ein Nießbrauchrecht auf Lebenszeit. Die Immobilie an die Kinder zu verschenken und dennoch das Nutzungsrecht zu behalten, klingt zunächst verlockend.

Ob ein Nießbrauchrecht wirklich sinnvoll ist, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Besonders relevant ist es für Eigentümer, die ihre Immobilie vererben oder verschenken möchten, da sich dadurch Schenkungs- und Erbschaftssteuern sparen lassen.

Dafür ist eine nachvollziehbare Wertermittlung der Immobilie essenziell. Eine professionelle Bewertung bestimmt den Verkehrswert bzw. aktuellen Marktwert und dient als fundierte Grundlage für Steuerberater oder Notare.

Ich erstelle für Sie ein Wertgutachten – als unbestrittene Basis für die Berechnung des Nießbrauchwerts. Als DIN 17024- und DEKRA-zertifizierter Sachverständiger unterstütze ich Sie auch bei Erbschaften, Scheidungen oder Immobilienverkäufen.

Die Erstberatung ist für Sie grundsätzlich kostenlos.

Ich freue mich auf Sie, Ihr

Unterschrift e1588428628785.jpg

Unabhängig. Neutral. Rechtssicher. Beweiskräftig.

Design ohne Titel 54 e1731673216403

Nießbrauch & Wohnrecht : Lebbenslange Leitstung Bewerten

Das neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Bewertungsfaktoren ab 2023

Die Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer von Bedeutung. Dabei geht es um die Frage, wie hoch der Wert eines Vermögensgegenstandes ist, der einem Berechtigten auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt wird. Zum Beispiel kann es sich um eine Rente, eine Wohnungs- oder Nießbrauchrechte handeln.

Das Bundesfinanzministerium hat ein neues Schreiben veröffentlicht, in dem die Bewertungsfaktoren für solche lebenslänglichen Nutzungen oder Leistungen für Stichtage ab dem 1. Januar 2023 festgelegt werden. Die Faktoren beruhen auf den Sterbetafeln 2018/2020 des Statistischen Bundesamtes und berücksichtigen die gestiegene Lebenserwartung der Bevölkerung.

Wenn Sie mehr über die Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung erfahren möchten, können Sie hier das vollständige Schreiben des Bundesfinanzministeriums lesen:

Häufig gestellte Fragen

Immobilienbewertung & Verkehrswertgutachten - FAQ.

Nießbrauch berechnen: Wie Sie den Wert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ermitteln

Um den Wert eines Nießbrauchs zu berechnen, müssen Sie zunächst den Jahreswert der Nutzung oder Leistung ermitteln. Das ist der Betrag, den Sie als Miete oder Pacht für die Immobilie erhalten oder erhalten könnten. Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, müssen Sie den ortsüblichen Mietwert ansetzen.

Der Jahreswert wird dann mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, der von Ihrem Alter und dem Zinssatz abhängt. Der Zinssatz beträgt seit dem 1. Januar 2016 einheitlich 5,5 %. Der Bewertungsfaktor beruht auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes und gibt an, wie viele Jahre Sie voraussichtlich noch von dem Nießbrauch profitieren werden.

Der Bewertungsfaktor wird jährlich vom Bundesfinanzministerium in einer Tabelle veröffentlicht. Die aktuelle Tabelle für Stichtage ab dem 1. Januar 2023 finden Sie hier.

Beispiel: Sie sind 65 Jahre alt und übertragen eine Immobilie im Wert von 300.000 € an Ihren Sohn. Sie behalten sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor und erhalten dafür eine monatliche Miete von 1.000 €. Der Jahreswert des Nießbrauchs beträgt also 12.000 €. Der Bewertungsfaktor für Ihr Alter und den Zinssatz von 5,5 % beträgt laut Tabelle 11,117. Der Wert des Nießbrauchs ergibt sich aus der Multiplikation von Jahreswert und Bewertungsfaktor: 12.000 € x 11,117 = 133.404 €.

Der Wert des Nießbrauchs wird von dem Wert der Immobilie abgezogen, um den Wert des übertragenen Vermögens zu ermitteln. In diesem Fall beträgt der Wert des übertragenen Vermögens 300.000 € – 133.404 € = 166.596 €. Dieser Betrag unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Der Vertrag sollte schriftlich geschlossen werden, auch, wenn das Nießbrauchrecht von direkten
Verwandten eingeräumt wird.

In jedem Fall sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Daten von Nießbrauchgeber und Nießbrauchnehmer
  • Genaue Bezeichnung der Immobilie oder des Grundstücks, für das der Nießbrauch eingeräumt wird.
  • Genaue Beschreibung, wofür das Nutzungsrecht gilt.
  • Ein Abschnitt, aus dem hervorgeht, ob der Nießbrauch lebenslang gilt oder zeitlich begrenzt ist.
  • Ein Abschnitt, der regelt, welche Rechte und Pflichten beide Parteien haben.

Ein Nießbrauchrecht an einer Immobilie muss gemäß § 873 BGB  notariell beurkundet  und ins Grundbuch eingetragen werden. Dem geht der Vertragsabschluss zum Nießbrauch zwischen Eigentümer und Begünstigtem voraus.

Achtung: Die Übertragung eines Nießbrauchrechts unterliegt der Grunderwerbsteuer, sofern sie nicht von und an Ehegatten oder von Eltern an Kinder erfolgt.

Eigentum verpflichtet und mit dem Verkauf Ihrer Immobilie werden Sie die Pflichten des Eigentümers los. Sie verlieren aber gleichzeitig das Recht über die Immobilie zu verfügen.

Es ist nicht mehr möglich die Immobilie umzubauen oder zu beleihen.

Durch das Nießbrauchrecht behalten Sie Pflichten, aber auch Rechte, die in einigen Punkten einer Eigentümerstellung gleichkommen.

Die Nebenkosten tragen selbstverständlich weiterhin die Bewohner der Immobilie. Wer die Kosten der Instandhaltung trägt, kann individuell vereinbart werden. Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer die Instandhaltungskosten. Zu den Nießbrauch Pflichten gehört es, mit der Immobilie ordnungsgemäß umzugehen.

Nießbrauch Rechte:

Wohnrecht: die Immobilie darf bewohnt werden

Vermietung: die Immobilie darf weitervermietet und Mieteinnahmen dürfen generiert werden.

Übertragung: das Nießbrauchrecht darf nicht übertragen oder vererbt werden

Umbau: wesentliche Umbaumaßnahmen dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht erfolgen.

Nießbrauch Pflichten:

Betriebskosten: im gewöhnlichen Umfang muss der Nießbrauchberechtigte die Immobilie erhalten.

Instandhaltung: größere Instandhaltungsmaßnahmen muss der Eigentümer durchführen. Kleine Erneuerungen oder Erhaltungskosten bezahlt der Bewohner (außerordentliche Lasten wie z.B. Erschließungskosten sind nicht zu tragen).

Abnutzung: eine gewöhnliche Abnutzung durch die ordnungsgemäße Ausübung des Nießbrauchs muss nicht ersetzt werden.

Versicherung: der Nießbrauchberechtigte muss die Immobilie versichern und die Versicherung bezahlen. 

Haus verkaufen – Nießbrauchrecht behalten. Hier sind die Vorteile und Nachteile im Überblick:

Vorteile: 

  • Immobilienvermögen wird liquide – trotzdem bleiben Sie dank Grundbucheintrag sicher wohnen.
  • Keine Verantwortung mehr für größere Instandhaltungsmaßnahmen der Immobilie.
  • Auch beim Wechsel des Wohnortes können durch den Nießbrauch Mieteinnahmen generiert werden.
  • Durch eine Nießbrauch-Schenkung können Steuern gespart werden.

Nachteile:

  • Kapitalanleger erwerben Nießbrauch-Immobilien oft erst, wenn die verkaufende Partei ein Alter von 65 Jahren und mehr erreicht habt.
  • Die Nießbrauch-Immobilie wird zu einem deutlich geringeren Marktwert verkauft.
  • Ein Nießbrauch Haus-Verkauf ist aufwendig und mit einem hohen Aufwand an Zeit und Kosten verbunden.

Zuwendungsnießbrauch:
Diese Art des Nießbrauchs kommt nur im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien zum Einsatz. Hierbei wechselt die Immobilie nicht den Eigentümer.
Der Eigentümer einer vermieteten Immobilie räumt aber z.B. für seine Kinder ein Nießbrauchrecht ein.

Das kann zeitlich befristet aber auch unbefristet sein. Der Nießbraucher erhält dann die monatlichen Mieten, muss sie aber auch versteuern. Der eigentliche Eigentümer der Immobilie hat den Vorteil, dass er keine Steuern zahlen muss.
Sicherungsnießbrauch hier dient der Nießbrauch als Garantie. Am häufigsten kommen solche Verträge bei Darlehen zustande. Ist der Eigentümer nicht mehr in der Lage, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, tritt das Nießbrauchrecht für den Gläubiger in Kraft. Bis dahin hat es keine
steuerliche Konsequenz.
Vermächtnisnießbrauch
In diesem Fall räumt der Eigentümer der Sache in seinem Testament ein Nießbrauchrecht zugunsten Dritter ein. Beispielsweise legt ein Ehepaar fest, dass seine Kinder nach ihrem Tod ein Grundstück erben, die Pachteinnahmen aber der Tante zustehen.

Quotennießbrauch
Beim Quotennießbrauch geht es weniger um ein Wohnrecht, sondern um Einkünfte. Hierbei erhält der Nießbraucher einen festgelegten Anteil der Einkünfte einer Immobilie, zB. mit einer Quote von einem
Viertel.

Bruchteilsnießbrauch
Diese Art von Nießbrauch wird oft bestellt, wenn es für die Immobilie oder das Grundstück mehrere Eigentümer gibt. Hierbei wird der Nießbrauch nur für einen Bruchteil der Immobilie eingeräumt. Außerdem kann der Bruchteilsnießbrauch mit anderen Nießbrauchvarianten kombiniert werden.

Vorbehaltsnießbrauch
Die Immobilie wechselt den Eigentümer und dem bisherigen Eigentümer wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt. Die Immobilie wird z.B. der Tochter als Schenkung überlassen, der bisherige Eigentümer behält aber das Nutzungsrecht, darf in der Immobilie bleiben und über diese verfügen, darf die Immobilie
aber nicht verkaufen

Nachrangiger Nießbrauch
Die Immobilie wechselt wie beim Vorbehaltsnießbrauch den Eigentümer und dem bisherigen Eigentümer wird ein Nießbrauchrecht eingeräumt. Zusätzlich wird festgelegt, dass das Nießbrauchrecht auf eine dritte Person übergeht, wenn der Nießbraucher verstirbt.
In Verbindung mit dem Vorbehaltsnießbrauch gilt der nachrangige Nießbrauch als die gebräuchlichste Variante, wenn die Immobilie mittels Schenkung innerhalb der Familie an einen neuen Besitzer übergehen soll.

Der Wert eines Nießbrauchs kann sich im Laufe der Zeit ändern, je nachdem, wie sich die Mieteinnahmen oder der Wohnvorteil entwickeln. Wenn die Miete steigt oder sinkt, ändert sich auch der Jahreswert des Nießbrauchs entsprechend.

Außerdem kann der Wert eines Nießbrauchs durch eine Wertminderung der Immobilie beeinflusst werden. Wenn die Immobilie durch Alterung, Abnutzung oder Beschädigung an Wert verliert, verringert sich auch der Wert des Nießbrauchs anteilig.

Beispiel: Die Immobilie aus dem obigen Beispiel verliert nach fünf Jahren durch einen Brand 50.000 € an Wert. Der neue Wert der Immobilie beträgt also 250.000 €. Der Wert des Nießbrauchs wird entsprechend um den gleichen Prozentsatz reduziert: 133.404 € x (250.000 € / 300.000 €) = 111.170 €.

Der Kapitalwert eines Nießbrauchs ist der Betrag, den Sie heute erhalten würden, wenn Sie auf Ihr Nießbrauchrecht verzichten würden. Der Kapitalwert ist also der Barwert aller zukünftigen Zahlungen oder Vorteile, die Sie aus dem Nießbrauch erwarten können.

Um den Kapitalwert eines Nießbrauchs zu berechnen, müssen Sie ebenfalls den Jahreswert der Nutzung oder Leistung ermitteln. Diesen müssen Sie dann mit einem Abzinsungsfaktor multiplizieren, der von Ihrem Alter und dem Zinssatz abhängt. Der Zinssatz ist der gleiche wie für die Bewertung des Nießbrauchs, also 5,5 %. Der Abzinsungsfaktor beruht ebenfalls auf den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes und gibt an, wie hoch der heutige Wert einer zukünftigen Zahlung oder eines zukünftigen Vorteils ist.

Der Abzinsungsfaktor wird jährlich vom Bundesfinanzministerium in einer Tabelle veröffentlicht. Die aktuelle Tabelle für Stichtage ab dem 1. Januar 2023 finden Sie hier.

Beispiel: Sie sind 65 Jahre alt und haben ein lebenslanges Nießbrauchrecht an einer Immobilie, für die Sie eine monatliche Miete von 1.000 € erhalten. Der Jahreswert des Nießbrauchs beträgt also 12.000 €. Der Abzinsungsfaktor für Ihr Alter und den Zinssatz von 5,5 % beträgt laut Tabelle 0,090. Der Kapitalwert des Nießbrauchs ergibt sich aus der Multiplikation von Jahreswert und Abzinsungsfaktor: 12.000 € x 0,090 = 1.080 €.

Der Kapitalwert des Nießbrauchs ist also deutlich niedriger als der Wert des Nießbrauchs für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das liegt daran, dass der Abzinsungsfaktor den Zeitwert des Geldes berücksichtigt, also die Tatsache, dass eine Zahlung oder ein Vorteil heute mehr wert ist als in der Zukunft.

Wenn Sie sich kein Nießbrauchrecht, sondern ein Wohnrecht an einer Immobilie vorbehalten, müssen Sie den Wert dieses Rechts ebenfalls für die Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnen. Dabei kommt es auf die Höhe des Wohnvorteils an, den Sie aus der Immobilie erzielen oder ersparen.

Der Wohnvorteil ist der Betrag, den Sie als Miete für die Immobilie zahlen müssten, wenn Sie sie nicht selbst nutzen würden. Wenn Sie die Immobilie teilweise vermieten oder unentgeltlich anderen Personen überlassen, müssen Sie den Wohnvorteil anteilig kürzen.

Um den Wert eines Wohnrechts zu berechnen, müssen Sie zunächst den Jahreswert des Wohnvorteils ermitteln. Das ist der Betrag, den Sie als Miete für die Immobilie zahlen oder sparen.

Der Jahreswert wird dann mit einem Bewertungsfaktor multipliziert, der von Ihrem Alter und dem Zinssatz abhängt. Der Zinssatz und der Bewertungsfaktor sind die gleichen wie für die Bewertung eines Nießbrauchs, also 5,5 % bzw. die Tabelle des Bundesfinanzministeriums.

Beispiel: Sie sind 65 Jahre alt und übertragen eine Immobilie im Wert von 300.000 € an Ihren Sohn. Sie behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht vor und nutzen die Immobilie selbst. Die ortsübliche Miete für die Immobilie beträgt 1.000 € pro Monat. Der Jahreswert des Wohnvorteils beträgt also 12.000 €. Der Bewertungsfaktor für Ihr Alter und den Zinssatz von 5,5 % beträgt laut Tabelle 11,117. Der Wert des Wohnrechts ergibt sich aus der Multiplikation von Jahreswert und Bewertungsfaktor: 12.000 € x 11,117 = 133.404 €.

Der Wert des Wohnrechts wird von dem Wert der Immobilie abgezogen, um den Wert des übertragenen Vermögens zu ermitteln. In diesem Fall beträgt der Wert des übertragenen Vermögens

Wir bieten die optimale Gutachtenleistung für Ihre Situation

Geprüfte Kompetenz: Zertifizierungen und Mitgliedschaften

Unsere Gutachter genießen die Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern

Gutacher Rosenheim bdsf mitglied
Sedlmeier Manfred EUcert Stempel Absolventen23.png
Zertifizierter Sachverstaendiger
DEKRA zertifizierter Sachverstaendiger fuer Immobilienbewertung D1 1 e1731664410619

Unser Immobiliengutachten

Welche Vorteile bietet unser Verkehrswertgutachten?

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zertifiziert & unabhängig

Zertifiziert nach DIN 17024 sind erfüllen wir die vom Finanzamt gestellten Anforderungen.

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Festpreise ab € 1050,- (inkl. MwSt)

Wir erstellen Ihr Gutachten ohne versteckte Kosten.

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Hier aufgewachsen und seit über 15 Jahren in der Region tätig kennen wir den Markt.

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Gesetzeskonforme Ausarbeitung

Als Immobilien­gutachter halten wir rechtliche Standards gewissenhaft ein.

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Für Banken & Behörden

Für Kredite und den gemeinen Wert für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).

Ihr Sachverständigenbüro für Rosenheim, Wasserburg, Miesbach, Traunstein und Ebersberg

Des san mia.

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Benjamin Brandmaier

Immobilienmakler IHK
DEKRA zert. Sachverständiger (D1)

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Martina Glas

Büro Organisation

Roberto Zannelato Sachverstaendiger Rosenheim 1

Roberto Zanellato

Sachverständiger - Experte
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Manfred Sedlmeier

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DEKRA zert. Sachverständiger (D1)
Gutachter für Forst und Landwirtschaft
Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim

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Katharina Weingartner

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Bodenrichtwerte Lkr. Rosenheim

Ausgezeichnete Leistungen für unsere Arbeit

Was zeichnet uns als Immobiliengutachter aus?

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (D1) (1)

DEKRA zertifizierter Sachverständiger

Wir sind wirklich stolz! Mit der DEKRA-Zertifizierung können wir Ihnen einen noch professionelleren Service bieten. Egal ob Kurzgutachten zum internen gebrauch, eine Qualifizierte Marktwertanalyse oder ein Vollgutachten. Unsere Immobilienbewertung wird auf eine neue Ebene gehoben.

Gutachter Rosenheim Land und Forstwirtschaft

Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter

Als stolzes Mitglied des DGuSV (Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter) bieten wir besten Service und Qualität. Der DGuSV fördert professionellen Sachverstand in Deutschland. Wir halten hohe Standards ein und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Expertise.

Sedlmeier Manfred Sachverständiger für Land und Forstwirtschaftliche Flächen

Bewertung von Land- und Forstwirtschaften

2022 haben wir unsere Weiterbidlung zur Bewertung von Land und Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Mit einem umfassenden Curriculum, das alle relevanten Aspekte der Land- und Forstwirtschaftsbewertung abdeckt, sind wir optimal darauf vorbereitet, professionelle Bewertungen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen durchzuführen.

Sedlmeier Manfred EUcert Zertifikat 1 23 1096 1.pdf

Zertifiziert nach
DIN EN ISO/IEC 17024

Wir sind stolz darauf, nach ISO 17024 zertifiziert zu sein, und freuen uns über die gesetzliche Gleichstellung mit öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland. Finanzämter und öffentliche Stellen erkennen meist nur noch Gutachten von öbuv oder DIN 17024 Sachverständigen an. Diese Zertifizierung steht für hohe Kompetenz und Fachwissen und wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Sedlmeier Manfred Gutachter Bundesverband für Sachverständige

Assoziiertes Mitglied BDSF

Das Vernetztsein und Up-to-Date-Bleiben sind essenziell für die Erstellung qualitativ hochwertiger Gutachten. Als Mitglied beim BDSF (Bund Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter) pflegen wir den regelmäßigen Austausch mit unseren Kollegen. Dies fördert unsere Fachkompetenz und sorgt dafür, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Branche sind.

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Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim

Die Ernennung zum Mitglied des Gutachterausschusses im Landkreis Rosenheim freut uns besonders. Unser Engagement im Bereich der Immobilienbewertung hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen. Wir sind stolz darauf, Ihnen somit kontinuierlich transparente und fundierte Einschätzungen liefern zu können.

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DAkkS-Zertifizierung

Mit unserer DAkkS-Zertifizierung erfüllen wir die höchsten Qualitätsstandards der Deutschen Akkreditierungsstelle. Diese Zertifizierung bestätigt nicht nur unsere Expertise, sondern eröffnet uns die Möglichkeit, Gutachten zu erstellen, die speziell für Finanzämter und Behörden geeignet sind.

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Es freut uns sehr, vom FOCUS-Magazin 4 mal in Folge als TOP-IMMOBILIENMAKLER ausgezeichnet worden zu sein. Wir gehören damit offiziell zu den 1.000 besten Maklern in ganz Deutschland. Unser konsequentes Bemühen stets den besten Service für unsere Kunden bieten zu können wurde erneut honoriert.

Wir freuen uns auf Sie

Kontaktanfrage

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Adresse

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Telefon

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Immobilien Gutachter Rosenheim
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Gerne beantworte ich Ihnen all Ihre Fragen ein. Schreiben Sie mir, ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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Bauschadengutachten 2024 leider nicht mehr möglich

Aufgrund der angespannten Auftragslage können wir derzeit leider keine reinen Bauschadengutachten anbieten.

Wir sind aktiv auf der Suche nach neuen Mitarbeitern, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden. Bis dahin sind unsere Kapazitäten voll ausgelastet. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.

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Englisch:
We are a real estate appraisal office. We do not rent or sell houses or apartments.
If you are reading this, it means that you have not correctly understood our website and/or our services. We recommend improving your German skills to integrate better in Germany.

Arabisch:
نحن مكتب خبراء لتقييم العقارات. نحن لا نؤجر أو نبيع منازل أو شقق.
إذا كنت تقرأ هذا، فهذا يعني أنك لم تفهم موقعنا الإلكتروني و/أو خدماتنا بشكل صحيح. ننصحك بتحسين مهاراتك في اللغة الألمانية لتندمج بشكل أفضل في ألمانيا.

Türkisch:
Biz bir gayrimenkul değerleme ofisiyiz. Ev veya daire kiralamıyor veya satmıyoruz.
Eğer bunu okuyorsanız, bu web sitemizi ve/veya hizmetimizi tam olarak anlamadığınız anlamına gelir. Almanya’da daha iyi uyum sağlamak için Almanca bilginizi geliştirmenizi tavsiye ederiz.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten liefert eine präzise und unabhängige Einschätzung des aktuellen Marktwerts einer Immobilie. Es dient als verlässliche Grundlage für zahlreiche Situationen, wie beispielsweise beim Kauf oder Verkauf von Immobilien, bei Erbschaften, Scheidungen oder zur Vorlage bei Gerichten und Finanzämtern.

Im Gegensatz zu pauschalen Bewertungen berücksichtigt ein professionelles Verkehrswertgutachten alle relevanten Faktoren, darunter die Lage, den Zustand der Bausubstanz, die Ausstattung sowie die aktuelle Marktsituation. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen Gutachten, die den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) entsprechen, und liefern Ihnen eine detaillierte, nachvollziehbare Analyse.

Ein fundiertes Verkehrswertgutachten schützt Sie vor Fehlentscheidungen, unnötig hohen Steuerlasten und ungenauen Schätzungen. Seit 2007 unterstützen wir unsere Kunden in der Region Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg und Traunstein mit Expertise und regionaler Marktkenntnis. Wir helfen Ihnen, den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen!

Immobilienbewertung

Die Immobilienbewertung ist der Prozess, bei dem der Marktwert einer Immobilie ermittelt wird. Sie ist unerlässlich, um den tatsächlichen Wert eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung zu bestimmen, sei es für den Kauf, Verkauf, steuerliche Zwecke oder rechtliche Angelegenheiten. Ein professionelles Gutachten hilft dabei, den richtigen Preis zu ermitteln und rechtliche sowie steuerliche Risiken zu vermeiden.

Die Bewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand der Bausubstanz, Ausstattung und die aktuellen Marktbedingungen. Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt eine präzise und nachvollziehbare Einschätzung, die als Grundlage für Ihre Entscheidungen dient. In vielen Fällen, wie etwa bei der Finanzierung durch Banken oder in rechtlichen Verfahren, ist ein solches Gutachten unverzichtbar.

Mit unserer Erfahrung seit 2007 und Expertise in der Region Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg und Traunstein stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Unsere DEKRA-Zertifizierung und Anerkennung nach DIN 17024 garantieren Ihnen eine fachgerechte und objektive Wertermittlung.

Kurz- und Vollgutachten

Ein Kurzgutachten bietet eine schnelle und kompakte Bewertung einer Immobilie, die in weniger detaillierter Form als ein Vollgutachten erstellt wird. Es eignet sich besonders für weniger komplexe Bewertungsanlässe, bei denen eine schnelle Einschätzung des Werts benötigt wird, zum Beispiel bei der Orientierung für Kaufentscheidungen oder zur groben Steuerplanung. Es beinhaltet die wesentlichen Faktoren wie Lage, Zustand und vergleichbare Immobilien, ohne tief in technische Details oder rechtliche Fragen einzutauchen.

Ein Vollgutachten hingegen ist eine umfassende und detaillierte Bewertung, die alle relevanten Aspekte einer Immobilie berücksichtigt, wie die genaue Bauweise, den Erhaltungszustand, spezifische Marktbedingungen und rechtliche Rahmenbedingungen. Es wird in Fällen benötigt, in denen eine präzise, rechtssichere und detaillierte Bewertung erforderlich ist, etwa für Gerichtsverfahren, bei steuerlichen Angelegenheiten oder bei größeren Investitionsentscheidungen.

Wertermittlung für das Finanzamt

Das Finanzamt berechnet den Immobilienwert oft pauschal anhand von Durchschnittswerten und ohne eine Besichtigung der Immobilie. Dabei werden entscheidende Faktoren wie die genaue Lage, der Zustand der Bausubstanz oder die Qualität der Ausstattung nicht berücksichtigt. Dies führt häufig dazu, dass der Wert Ihrer Immobilie überschätzt wird und Sie unnötig hohe Steuern zahlen müssen.

Eine professionelle Wertermittlung durch einen zertifizierten Sachverständigen kann Ihnen hier helfen. Wir führen eine detaillierte Begutachtung durch und prüfen alle relevanten Unterlagen, um den marktgerechten Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Mit einem fundierten Gutachten können Sie gegenüber dem Finanzamt belegen, dass der tatsächliche Wert Ihrer Immobilie niedriger ist, und dadurch möglicherweise eine erhebliche Steuerersparnis erzielen.

Die Kosten für ein solches Gutachten sind oft deutlich geringer als die Steuerersparnis und können in vielen Fällen sogar steuerlich abgesetzt werden. Ob bei Erbschaften, Schenkungen oder anderen steuerlichen Angelegenheiten – eine professionelle Wertermittlung bietet Ihnen eine sichere Grundlage, um Ihre Steuerlast korrekt zu berechnen.

 

 

Grundstücksbewertung

Eine Grundstücksbewertung ist ein unverzichtbares Instrument, um den tatsächlichen Wert eines Grundstücks zu ermitteln – sei es für den Verkauf, Kauf, steuerliche Zwecke oder rechtliche Angelegenheiten. Sie bildet die Basis für wichtige Entscheidungen und gibt Käufern, Verkäufern oder Erben Sicherheit über den fairen Marktwert. Banken und Kreditgeber nutzen Grundstücksbewertungen, um die Finanzierung von Grundstückskäufen abzusichern. Auch bei Erbschaften, Schenkungen oder der Kaufpreisaufteilung ist eine präzise Wertermittlung unerlässlich.

Professionelle Bewertungen werden von zertifizierten Gutachtern durchgeführt, die regionale Marktkenntnisse, Erfahrung und anerkannte Qualifikationen mitbringen. Neben vollständigen Gutachten können auch Kurzgutachten oder Marktwertanalysen erstellt werden, die individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. So wird gewährleistet, dass der Wert des Grundstücks realistisch und marktgerecht ermittelt wird – eine solide Grundlage für Ihre Entscheidungen.

Gutachten zur Vorlage bei Gericht

Ein Gutachten für das Gericht ist eine unabhängige, objektive Einschätzung des Wertes einer Immobilie, die in rechtlichen Verfahren wie Scheidungen, Erbschaften oder anderen Streitigkeiten verwendet wird. Es dient als Entscheidungsgrundlage für das Gericht, um den fairen Marktwert der Immobilie zu bestimmen.

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen rechtssichere Gutachten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und alle relevanten Faktoren wie Lage, Zustand und Marktentwicklung berücksichtigen. Diese Gutachten bieten den Beteiligten eine transparente und fundierte Grundlage für die rechtliche Auseinandersetzung.

Mit langjähriger Erfahrung und regionaler Expertise in Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg und Traunstein bieten wir Ihnen zuverlässige Bewertungen, die in Gerichtsurteilen anerkannt werden.

Immobilienbewertung von Denkmalschutzobjekten

Die Immobilienbewertung von Denkmalschutzobjekten erfordert besondere Fachkenntnisse, da hier neben dem Marktwert auch der historische und kulturelle Wert der Immobilie berücksichtigt werden muss. Solche Objekte unterliegen speziellen rechtlichen Vorgaben, die den Wert beeinflussen können, wie etwa Förderungen oder Einschränkungen bei der Nutzung und Renovierung.

Unsere zertifizierten Sachverständigen sind auf die Bewertung von denkmalgeschützten Immobilien spezialisiert und berücksichtigen sowohl die baulichen Merkmale als auch den Denkmalschutzstatus. Dabei werden auch der Erhaltungszustand und die möglichen Kosten für Restaurierungen in die Bewertung einbezogen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung und regionalen Marktkenntnis, insbesondere in der Region Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg und Traunstein, bieten wir Ihnen eine präzise und fundierte Wertermittlung für Denkmalschutzobjekte.

 

Restwertgutachten

Ein Restwertgutachten wird erstellt, um den verbleibenden Wert einer Immobilie oder eines Objekts nach Abzug von Abnutzung, Schäden oder anderen Wertminderungen zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Bewertung von gebrauchten oder älteren Immobilien geht, die möglicherweise nicht mehr ihren ursprünglichen Marktwert erreichen.

Das Restwertgutachten berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie den Zustand der Immobilie, die Instandhaltungskosten sowie potenzielle Renovierungs- oder Sanierungsaufwendungen. Ein solches Gutachten wird häufig bei Versicherungsfällen, Immobilienverkäufen, Steuerangelegenheiten oder im Rahmen von rechtlichen Auseinandersetzungen benötigt.

Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen präzise Restwertgutachten, die auf einer detaillierten Analyse und Marktbewertung basieren.

Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren

Das Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren und Sachwertverfahren sind die gängigsten Methoden zur Immobilienbewertung. Diese Methoden werden je nach Immobilienart und Nutzung individuell angewandt.

Um den Wert einer Immobilie Beispielsweise mithilfe des Vergleichswertverfahrens zu ermitteln, werden Verkaufspreise von ähnlichen Objekten, die kürzlich auf dem Markt gehandelt wurden, herangezogen. Dabei werden Faktoren wie die Größe, Ausstattung, Alter, Lage und der Zustand der Immobilie berücksichtigt.

Unsere zertifizierten Sachverständigen wenden die einzelnen Verfahren mit fundierter Marktkenntnis und Erfahrung in der Region Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg und Traunstein an, um Ihnen eine präzise und faire Bewertung Ihrer Immobilie zu bieten.

Gutachten-Überprüfung

Die Überprüfung eines Gutachtens ist ein wichtiger Schritt, um die Richtigkeit und Vollständigkeit einer bereits erstellten Bewertung zu bestätigen. In vielen Fällen, wie etwa bei rechtlichen oder steuerlichen Auseinandersetzungen, ist es notwendig, die Ergebnisse eines Gutachtens zu hinterfragen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren korrekt berücksichtigt wurden.

Unsere zertifizierten Sachverständigen führen eine gründliche Überprüfung des vorliegenden Gutachtens durch, indem sie die verwendeten Bewertungsmethoden, die zugrunde liegenden Annahmen und die berechneten Werte eingehend prüfen. Dabei achten wir auf die Einhaltung der geltenden rechtlichen und fachlichen Standards.

So erhalten Sie die Gewissheit, dass das ursprüngliche Gutachten korrekt und gerechtfertigt ist oder dass gegebenenfalls Anpassungen notwendig sind.