Immobilienmakler Rosenheim

Das Finanzamt und der Einheitswertbescheid

Herzlich willkommen bei Ihrem Sachverständigenbüro

Der Einheitswertbescheid wird vom Finanzamt ausgestellt um einen  Einheitswertes einer Immobilie festzustellen.

Leider setzt das Finanzamt  den Wert oft zu hoch an, da dieser anhand von Durchschnittszahlen ermittelt wird. Wichtige Faktoren wie die genaue Lage, den Zustand der Bausubstanz … überprüft das Finanzamt nicht.

Eine professionelle Marktwertermittlung von einem zertifizierten Sachverständigen ist für das Finanzamt ausreichend, wenn Sie umfangreich genug ist dass das Finanzamt die Plausibilität feststellen kann.

Gerne erstellen wir Ihnen solch eine Wertermittlung Ihrer Immobilie. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Formular (rechts). Erstberatungen sind grundsätzlich kostenlos. 

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Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg, Traunstein & Region

DEKRA zert. Sachverständige (D1)

Wir erstellen ausschließlich Individualbewertungen. 

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Wie ermittelt das Finanzamt den Wert einer Immobilie?

Bei Schenkung und Erbschaft von Immobilien wird das Finanzamt aktiv.

Bei einer Erbschaft oder Schenkung geht Vermögen ohne Gegenleistung vom einen auf den anderen über. Der Begünstigte muss sich aber auf die Zahlung entsprechender Steuern einstellen. Schenkungs- oder Erbschaftssteuer könnte fällig werden. Die Höhe der Steuer ist vom Wert der Immobilie abhängig.  

Den Wert einer Immobilie ermittelt das Finanzamt in einem vereinfachten Verfahren. Eine individuelle Bewertung findet nicht statt, auch keine Besichtigung des Objekts. Dabei kommt es bei der Bewertung einer Immobilie entscheidend darauf an, wie sie beschaffen ist.

Das Finanzamt bewertet oft zu hoch

Der vom Finanzamt ermittelte Wert ist nicht immer zutreffend. Die Art und Weise, wie das Finanzamt den Verkehrswert in diesen Fällen und auch bei der Grunderwerbssteuer ermittelt, wird kritisch gesehen. Die einheitliche Bewertung führt oft zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage mit der Folge, dass Immobilien zu hoch bewertet werden und dadurch auch die Steuern höher ausfallen.

Das Verfahren berücksichtig die Eigenheiten der Immobilie (Lage, Ausstattung oder Zustand) so gut wie gar nicht. Bei Immobilien mit hohem Sanierungs-/Renovierungsbedarf ist der vom Finanzamt ermittelte Wert oft deutlich höher als der tatsächliche Verkehrswert.

Sachverständige dürfen niedrigeren Wert nachweisen

Die Feststellung des Finanzamtes muss nicht hingenommen werden. Der tatsächliche Wert der geerbten oder geschenkten Immobilie kann vom Finanzamt-Wert abweichen. Im Zweifelsfall können Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen beauftragen. Sowohl bevor das Finanzamt tätig wird als auch danach (innerhalb eines Monats nach Zustellung, muss Einspruch eingelegt werden). Oft lohnt sich das im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen.

Besonderheiten müssen berücksichtigt werden

Ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger hat viel mehr Möglichkeiten die Besonderheiten des Objekts zu berücksichtigen. Ein Sachverständiger besichtigt grundsätzlich jedes Objekt – eine reine Onlinebewertung reicht nicht aus.

Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung, erstelle ich Ihnen ein umfassendes, professionelles und vom Finanzamt akzeptierte qualifizierte Marktwertermittlung. 

Auszeichnungen und Mitgliedschaften 2018 / 2019 / 2020 /2021

Ausgezeichnet von / bekannt aus:

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Komplexe Wertermittlungen

wohnlagenbasiert und empirisch gesichert

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Komplette Analyse der Immobilie - bis ins letzte Detail

Umgebungsanalyse Einheitswertbescheid

Analyse der Lagequalität anhand regionaler Eigenschaften

Preisentwicklung Immobilien

Unsere Analyse berücksichtigt die Angebote der letzen Jahre

Kurzgutachten

Eine detaillierte Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV

Häufig gestellte Fragen

Qualifizierte Marktwertermittlung - FAQ.

Ohne eine objektive und fundierte Bewertung Ihrer Immobilie in Halfing kommt ein Verkauf einem Stochern im Nebel gleich. Nur wenn Sie über den aktuellen Wert Ihres Objekts im Bilde sind, können Sie es zu einem marktgerechten Preis anbieten. Setzt ein Verkäufer den Preis zu hoch an, wenden sich Interessenten sowie Makler schnell ab und der Verkauf verzögert sich. Ist der Angebotspreis zu niedrig, wird die Immobilie unter Wert verkauft und der Noch-Eigentümer verliert eine Menge Geld.

Ein Nachjustieren in beiden Fällen offenbart, dass Sie falsch kalkuliert haben. Das wird von vielen Kaufinteressenten als Einladung verstanden, den Preis weit nach unten zu drücken. Unsere unabhängigen Experten ermitteln in Ihrem Auftrag, was Ihre Immobilie wirklich wert ist. Bei Rechtsstreitigkeiten (z. B. Scheidungsfall) ist eine Wertermittlung durch öffentlich bestellte und vereidigte Immobiliensachverständige verpflichtend. Ausführliche Wertgutachten klären dann den tatsächlichen Marktwert des Objekts.

Am Anfang jeden Auftrags steht die Frage, wofür die Bewertung benötigt wird und welcher Grad an Genauigkeit erforderlich ist. Viele Portale im Internet bieten Ihnen eine kostenlose, sofortige Wertspanne Ihrer Immobilie an, die für allgemeine Zwecke ausreichend sind. 

Sofern Sie sich gerichtlich über einen Immobilienwert auseinandersetzen müssen, führt dagegen kein Weg an einem vollumfänglichen und durch einen nach der entsprechenden DIN-Norm zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vorbei.  

Hier aufgewachsen und seit vielen Jahren in der Region aktiv kennen wir den lokalen Immobilienmarkt wie unsere Westentasche und deshalb haben wir uns auf die Regionen um den Chiemsee (Wasserburg, Rosenheim, Traunstein & Ebersberg Land) spezialisiert. Als DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung können wir die Preise in unserer Region realistisch einschätzen. 

Wichtig ist uns, Ihnen nicht nur ein Papier mit einen Zahl auszuhändigen sondern Sie bestmöglich zu beraten und Ihnen einen erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, um darauf basierend Verkaufsverhandlungen führen zu können.

Als Sachverständiger für Immobilienbewertung bieten wir Ihnen auch weitergehende Leistungen an und erstellen wir Ihnen bei Bedarf auch gerichtsfeste begründete Wertgutachten– z.B. für Finanzamt, Bank, bei Erbstreitigkeiten usw. Wir schätzen nicht, wir kennen den Preis Ihrer Immobilie.

Mit Immobilien ist es wie mit seltenen Kunstgegenständen oder Produkten, die sich durch spezielle Charakteristika auszeichnen – jedes Objekt spricht eine andere Zielgruppe an. Mit jeder Wertermittlung gilt es den Fokus auf einzelne Teilbereiche zu legen, die den Ausschlag geben bei einer erfolgreichen Immobilienvermarktung. Die kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie: gibt Ihnen realistische Anhaltspunkte für einen Verkaufserlös, die Ihnen nur ein langjähriger Immobilienmakler mit entsprechend großem Käufernetzwerk bieten kann.

Phantasiezahlen oder Einheitszahlenbrei bei Wertermittlungen, die im Internet angeboten werden sind aufgrund fehlender Websitepflege leider Realität. Bei uns erfolgt die Berechnung auf Basis tatsächlicher Verkaufswerte die regelmäßig geupdatet werden.
Persönlicher Markterfahrungen aus 15 Jahren Maklertätigkeit und Daten von Gutachterausschüssen tragen mit dazu bei den Verkehrswert möglichst genau zu bestimmen. Die Erfahrung und das Feedback unserer Kunden gibt uns Recht, dass die Qualität unserer Verkehrswertberechnung außerordentlich gut ist.

Im Rahmen der Immobilienbewertung gibt es vielzählige wertrelevante Faktoren, die positive oder eher negative Auswirkungen auf den Verkehrswert haben. Diese gilt es realistisch abzugleichen. So können wenige Elemente wie eine bestimmte Architektur, Ausstattungsdetails oder die Raumaufteilung einen Einfluss auf die Wertermittlung Ihrer Immobilie nehmen.Finanzhaus Sedlmeier fungiert dabei als versierter Experte, denn wir greifen auf tatsächliche vergangene und aktuelle Vergleichsobjekte zurück, um eine realistische Werteinschätzung vornehmen zu können. Unsere Aufgabe ist dabei vor allem jene, Sie bestmöglich zu betreuen und Ihnen einen erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, um darauf basierend Verkaufsverhandlungen führen zu können.

Für welchen Zweck und aufgrund welcher Umstände auch immer Sie eine Wertermittlung Ihrer Immobilie in Einheitswertbescheid oder Umgebung benötigen – bei uns werden Sie bestens betreut. Wenn Sie eine Wertermittlung für das Finanzamt, Vormundschaftsgericht oder die Bank benötigen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. 

Sehr oft ist die gemeinsame Immobilie der Hauptbestandteil des aufzuteilenden Vermögens. Hier ist es wichtig, den aktuellen Marktwert neutral und sachverständig feststellen zu lassen. Kostenlose Schnelleinschätzungen reichen nicht. 

Wenn keine Einigung mehr möglich ist und das Thema vor Gericht entschieden werden muss, erstellen wir Ihnen ein gerichtsfestes Vollgutachten. 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Scheidung:

Egal, ob verkauft oder untereinander ausbezahlt werden soll, wir ermitteln den aktuellen Marktwert für Sie. Geht die Angelegenheit vor Gericht, erstellen wir das entsprechende Vollgutachten.

Die Daten die Sie bei uns eingeben werden verschlüsselt an uns gesendet und sicher (geschützt vor Zugriffen) gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Nach Abschluss der Verarbeitung werden die Daten gelöscht. 

Was zeichnet uns aus?

Immobilienbewertung mit ausgezeichneter Expertise.

Ein persönliches Gespräch ist durch nichts zu ersetzen.

Immobilien Gutachter Rosenheim
Manfred Sedlmeier

Tel: 0 80 39 / 90 71 54 1

Gerne beantworte ich Ihnen all Ihre Fragen ein. Schreiben Sie mir, ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Manfred Sedlmeier

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