
Wertermittlung bei geerbten Immobilien
Gutachten ab 879,- Euro
Eine geerbte Immobilie kann eine wirtschaftliche Situation positiv aber auch negativ verändern. Umso wichtiger, den Marktwert neutral und sachverständig feststellen zu lassen.
Wir bieten Kurzgutachten, Überprüfungen sowie rechtssichere Verkehrswertgutachten und stehen Ihnen als sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen zur Seite. Unsere Expertise wird durch eine DEKRA-Zertifizierung und die Anerkennung nach DIN 17024 bekräftigt, was uns mit öffentlich bestellten Sachverständigen auf eine Stufe stellt.

Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg, Traunstein & Region
Ob Kurzgutachten, Überprüfung oder rechtssicheres Verkehrswertgutachten – wir sind Ihr sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen. Dank DEKRA-Zertifizierung und Anerkennung nach DIN 17024 stehen wir öffentlich bestellten Sachverständigen gleich.
Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet für:
- Scheidung
- Erbschaft / Schenkung
- Kauf & Verkauf
- Vollgutachten nach ImmoWertV und BauGB §194
- Firmenauflösung
- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließung
- Zwangsversteigerung
- Erfüllt vorgaben von Banken und Finanzamt
- gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzung
- zur steuerlichen Kaufpreisaufteilung
Wertermittlung bei geerbten Immobilien
Gutachten ab 879,- Euro
Eine geerbte Immobilie kann eine wirtschaftliche Situation positiv aber auch negativ verändern. Umso wichtiger, den Marktwert neutral und sachverständig feststellen zu lassen.
Wir bieten Kurzgutachten, Überprüfungen sowie rechtssichere Verkehrswertgutachten und stehen Ihnen als sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen zur Seite. Unsere Expertise wird durch eine DEKRA-Zertifizierung und die Anerkennung nach DIN 17024 bekräftigt, was uns mit öffentlich bestellten Sachverständigen auf eine Stufe stellt.

Kurz- und Vollgutachten
Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet für:
- Scheidung
- Erbschaft / Schenkung
- Kauf & Verkauf
- Vollgutachten nach ImmoWertV und BauGB §194
- Firmenauflösung
- Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließung
- Zwangsversteigerung
- Erfüllt vorgaben von Banken und Finanzamt
- gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzung
- zur steuerlichen Kaufpreisaufteilung
Unabhängig. Neutral. Rechtssicher. Beweiskräftig.

- Kostenlose Erstberatung
- schnelle Erstellung in 7 Tagen (Kurzgutachten)
Sie benötigen Hilfe?
- Zeitnahe Gutachten-Erstellung
- Ausschließlich Individualbewertungen
Geprüfte Kompetenz: Zertifizierungen und Mitgliedschaften
Unsere Gutachter genießen die Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern




Unser Immobiliengutachten
Welche Vorteile bietet unser Verkehrswertgutachten?

zertifiziert & unabhängig
Zertifiziert nach DIN 17024 sind erfüllen wir die vom Finanzamt gestellten Anforderungen.

Festpreise ab € 1050,- (inkl. MwSt)
Wir erstellen Ihr Gutachten ohne versteckte Kosten.

regionale Marktkenntnis
Hier aufgewachsen und seit über 15 Jahren in der Region tätig kennen wir den Markt.

Gesetzeskonforme Ausarbeitung
Als Immobiliengutachter halten wir rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Für Banken & Behörden
Für Kredite und den gemeinen Wert für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).
Auf den Wert kommt es an!
Immobilie geerbt und jetzt?
Wer eine Immobilie erbt, der steht erstmal vor vielen Fragen: behalten, verkauft, vermieten? Gibt es nur einen Erben oder handelt es sich um eine Erbengemeinschaft? Und eine der wichtigsten Fragen ist sicherlich die nach dem Wert der Immobilie.
Ist das geerbte Haus oder die Wohnung von hohem Wert? Muss in aufwändige Sanierungen investiert werden? Oder ist die Immobilie hoch verschuldet?
Nehmen die Erben die Bewertung der Immobilie selbst vor, führt dies meist zu groben Fehleinschätzungen und im schlimmsten Fall sogar zu großen finanziellen Verlusten. Um dies zu vermeiden, sollte unbedingt ein erfahrener Immobiliensachverständiger hinzugezogen werden, der den tatsächlichen Wert der Immobilie durch ein professionell erstelltes Gutachten errechnen kann.
Erbengemeinschaft
Häufig soll eine Immobilie nicht nur an einen, sondern an mehrere Erben übergeben werden. Eine Erbengemeinschaft muss dann erst einmal klären, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll. Auch in diesem Fall ist es wichtig, den genauen Wert der Immobilie zu kennen, um überhaupt eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können.
Denn nur dann ist klar, welcher Erlös sich mit dem Verkauf der Immobilie erzielen lässt, welcher Wertanteil jedem einzelnen dabei zusteht oder wie hoch der Betrag ist, den ein Erbe den anderen ausbezahlen muss, wenn er als Alleineigentümer für das Haus oder die Wohnung eingesetzt wird.
Erbschaftssteuer
Im Zuge einer Erbschaft erhebt das Finanzamt im Regelfall eine Erbschaftssteuer. Damit diese korrekt berechnet werden kann, muss der Wert einer Immobilie bekannt sein. Das Finanzamt ermittelt den Wert anhand von Durchschnittszahlen, die Immobilie wird nicht vor Ort begutachtet und Bauschäden, Reparaturstau … findet bei der Bewertung keine Berücksichtigung. So kann es passieren, dass der Wert und damit auch die Erbschaftssteuer zu hoch angesetzt werden.
Der Steuerzahler hat die Möglichkeit, durch ein Gutachten einen niedrigeren Wert nachzuweisen und auf diesem Weg Erbschaftssteuer zu sparen. Die Kosten für ein Gutachten betragen oft nur einen Bruchteil der Steuerersparnis.
Wichtige Entscheidungsgrundlage
Vermieten, verkaufen oder selbst einziehen? Wer eine Immobilie erbt, der braucht detaillierte Informationen zum Objekt, damit er entscheiden kann, was damit geschehen soll. Ein Gutachten liefert nicht nur Angaben zum aktuellen Wert der Immobilie, sondern gibt auch Auskunft über den allgemeinen Zustand der Bausubstanz, zum Zustand der Heiz- und Elektroanlage, zum Keller und Dach. Anhand des Gutachtens kann gut abgeschätzt werden, welche Sanierungsarbeiten in naher Zukunft auf den Besitzer zukommen und welche Kosten dadurch entstehen.
Ein Gutachten ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage dafür, welchen Weg man mit einer geerbten Immobilie gehen möchte.
Wertermittlung ohne Besichtigung
grobe Marktwertermittlung
- 879,-
- Grobe Einschätzung anhand Ihrer Angaben und Unterlagen
- Ermittlung auf Basis zwei Verfahren zur Kontrolle
- Objektbesichtigung
- Ersteinschätzung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (grobe Schätzung)
- Geeignet für Banken oder Behörden? NEIN!
- Grobe Immobilienbewertung einer sogenannten Standardimmobilien, wie z.B. die Eigentumswohnung oder das typische Ein-/Zweifamilienhaus.
- für private Zwecke
Kurzgutachten mit Ortsbesichtigung
Qualifizierte Marktwertermittlung
- ab 1050,-
- Objektbesichtigung 1x
- Ersteinschätzung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus (grobe Schätzung)
- Ausführliche mehrseitige Verkehrswertermittlung mit allen Kennzahlen
- Ermittlung auf Basis zwei Verfahren zur Kontrolle
- In einigen Fällen ausreichend für Behörden
- Geeignet für Finanzamt oder Banken?
- Geeignet für gerichtliche Auseinandersetzung?
Geeignet für
- Kauf / Verkauf einer Immobilie / Grundstück, etc.
- Für sogenannte Standardimmobilien, wie z.B. die Eigentumswohnung oder das typische Ein-/Zweifamilienhaus. – jeweils unbelastet bzgl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altlasten, etc.
Ausführliches Wertgutachten
Vollgutachten nach ImmoWertV
- ab 3350,-
- Objektbesichtigung inkl. Umfangreicher Fotodokumentation
- Schätzung von Bauschäden und des Instandhaltungsstaus.
- Gutachten nach Anforderungen der ImmowertV und BauGB
- Geeignet für eine gerichtliche Auseinandersetzung
- Ermittlung auf Basis zwei Verfahren zur Kontrolle
Geeignet für
- Kauf / Verkauf einer Immobilie / Grundstück, etc.
- Für sogenannte Standardimmobilien, wie z.B. die Eigentumswohnung oder das typische Ein-/Zweifamilienhaus. – jeweils unbelastet bzgl. Wohnrechte, Nießbrauch, Altlasten, etc.
Ihr Sachverständigenbüro für Rosenheim, Wasserburg, Miesbach, Traunstein und Ebersberg
Des san mia.

Benjamin Brandmaier
Immobilienmakler IHK DEKRA zert. Sachverständiger (D1)

Martina Glas
Büro Organisation

Roberto Zanellato
Sachverständiger - Experte (Rest)Nutzungsdauer Gutachten

Manfred Sedlmeier
zertifiziert nach DIN 17024
DEKRA zert. Sachverständiger (D1)
Gutachter für Forst und Landwirtschaft
Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim

Katharina Weingartner
Büro
Terminvergabe
Bodenrichtwerte Lkr. Rosenheim
Ausgezeichnete Leistungen für unsere Arbeit
Was zeichnet uns als Immobiliengutachter aus?

DEKRA zertifizierter Sachverständiger
Wir sind wirklich stolz! Mit der DEKRA-Zertifizierung können wir Ihnen einen noch professionelleren Service bieten. Egal ob Kurzgutachten zum internen gebrauch, eine Qualifizierte Marktwertanalyse oder ein Vollgutachten. Unsere Immobilienbewertung wird auf eine neue Ebene gehoben.

Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter
Als stolzes Mitglied des DGuSV (Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter) bieten wir besten Service und Qualität. Der DGuSV fördert professionellen Sachverstand in Deutschland. Wir halten hohe Standards ein und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Expertise.

Bewertung von Land- und Forstwirtschaften
2022 haben wir unsere Weiterbidlung zur Bewertung von Land und Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Mit einem umfassenden Curriculum, das alle relevanten Aspekte der Land- und Forstwirtschaftsbewertung abdeckt, sind wir optimal darauf vorbereitet, professionelle Bewertungen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen durchzuführen.

Zertifiziert nach
DIN EN ISO/IEC 17024
Wir sind stolz darauf, nach ISO 17024 zertifiziert zu sein, und freuen uns über die gesetzliche Gleichstellung mit öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland. Finanzämter und öffentliche Stellen erkennen meist nur noch Gutachten von öbuv oder DIN 17024 Sachverständigen an. Diese Zertifizierung steht für hohe Kompetenz und Fachwissen und wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.

Assoziiertes Mitglied BDSF
Das Vernetztsein und Up-to-Date-Bleiben sind essenziell für die Erstellung qualitativ hochwertiger Gutachten. Als Mitglied beim BDSF (Bund Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter) pflegen wir den regelmäßigen Austausch mit unseren Kollegen. Dies fördert unsere Fachkompetenz und sorgt dafür, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Branche sind.

Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim
Die Ernennung zum Mitglied des Gutachterausschusses im Landkreis Rosenheim freut uns besonders. Unser Engagement im Bereich der Immobilienbewertung hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen. Wir sind stolz darauf, Ihnen somit kontinuierlich transparente und fundierte Einschätzungen liefern zu können.

DAkkS-Zertifizierung
Mit unserer DAkkS-Zertifizierung erfüllen wir die höchsten Qualitätsstandards der Deutschen Akkreditierungsstelle. Diese Zertifizierung bestätigt nicht nur unsere Expertise, sondern eröffnet uns die Möglichkeit, Gutachten zu erstellen, die speziell für Finanzämter und Behörden geeignet sind.

Ausgezeichnet von Focus TOP-Makler 2021, 2022, 2023 & 2024
Es freut uns sehr, vom FOCUS-Magazin 4 mal in Folge als TOP-IMMOBILIENMAKLER ausgezeichnet worden zu sein. Wir gehören damit offiziell zu den 1.000 besten Maklern in ganz Deutschland. Unser konsequentes Bemühen stets den besten Service für unsere Kunden bieten zu können wurde erneut honoriert.
Wir freuen uns auf Sie
Kontaktanfrage

Adresse
Bahnhofstr. 20, 83093 Bad Endorf

Telefon
Tel.: 080399071543

info@rosenheimer-immobilienbewertung.de
Ortschaften rund um Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg, Miesbach und Traunstein in denen wir kürzlich Immobilien bewertet haben
Aßling, Aschau, Babensham, Bad Aibling , Bruckmühl , Chiemgau, Ebersberg, Edling, Flintsbach, Gars am Inn, Grafing, Grassau, Griessätt, Großkarolinenfeld, Frasdorf, Halfing, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Nussdorf, Oberaudorf, Obing, Prien am Chiemsee, Prutting, Raubling, Rechtmehring, Riedering, Rohrdorf, Rosenheim, Rott am Inn, Samerberg, Schnaitsee, Schonstett, Stephanskirchen, Tittmoning, Traunstein, Trostberg, Wasserburg,