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Nach § 198 des Bewertungsgesetzes können Erben niedrigere Werte in einem unabhängigen Sachverständigengutachten nachweisen und die anfallende Steuerlast mindern.
Das Finanzamt verwendet ein sehr vereinfachtes Verfahren, um den Grundstückswert als Bemessungsgrundlage zu bestimmen. Dies erfolgt rein auf Aktenlage, eine Besichtigung oder Inaugenscheinnahme der Immobilie durch das Finanzamt findet nicht statt. Minderung von Mängeln welche z.B. durch Verschleiß entstehen werden vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Dies führt oft zu überhöhten Werten die nicht dem tatsächlichen Marktwert entsprechen .
Zu wissen, welchen Wert Ihre geerbte Immobilie hat, ist in vielerlei Hinsicht interessant und auch wichtig. Eine geerbte Immobilie kann Ihre wirtschaftliche Situation verändern – und zwar sowohl positiv als auch negativ.
Eine professionelle Wertermittlung dient als Grundlage um den Verkehrswert, beziehungsweise den aktuellen Marktwert zu bestimmen. Durch die Wertermittlung haben Sie eine Kontrolle über die zu
entrichtende Erbschaftssteuer. Das Finanzamt orientiert sich hierfür lediglich an einem Durchschnittswert nach der Grundmögensbewertungsverordnung (GrBewV). Indem Sie die Erbimmobilie von einem zertifizierten Sachverständigen bewerten lassen und das Gutachten dem Finanzamt vorlegen, können Sie den Steuerbetrag feiner bestimmen und gegebenenfalls wertmindernde Eigenschaften Ihrer Immobilie geltend machen,
was die Erbschaftssteuer reduziert.
Insbesondere bei älteren Häusern, die renoviert werden müssen, lohnt sich ein eigenes Gutachten. Auch wenn das Erbe einer Erbengemeinschaft aufgeteilt werden soll, müssen zunächst die Höhe des Erbes festgestellt und gegenüber dem Nachlassverbindlichkeiten beachtet werden.
Bei der kostenlosen Erstberatung mit einen unserer Gutachter besprechen wir mit Ihnen auch gerne die Fragen:
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Immobilienbewertung Erbschaft:
Die Bewertung durch das Finanzamt weist sehr oft Schwächen auf, welche sich Nachteilig auf den Erben auswirken (zu hohe Erbschaftssteuer). Die Ermittlung des Verkehrswertes von Schenkungs-, Erbschafts- und Grunderwerbsteuern durch das Finanzamt wird sehr kritisch gesehen. Ähnliche Objekte werden zusammengefasst und annähernd einheitlich bewertet. Dabei können der Bezug zum Bewertungsobjekt und die Nähe zum Markt fehlen. Dies führt in der Regel zu einer Erhöhung der Bewertungsgrundlage, wodurch Immobilien häufig überbewertet werden. Dass das Finanzamt den Marktwert zu hoch schätzt ist eher die Regel als die Ausnahme.
Der Marktwert einer Immobilie wird von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise Größe, Sanierungsstand, Lage oder Ausstattung beeinflusst, dies wird vom Finanzamt nicht genau erfasst. Jedoch genau dies ist maßgeblich wertbestimmend und macht die Wertermittlung zu einem komplexen Vorgang. Lassen Sie sich deshalb von einem einem Gutachter beraten.
Wir sind als Sachverständige für Immobilienbewertung von unabhängigen Stellen (DEKRA, TÜV, DIA) zertifiziert und auf das Thema Erbimmobilien im Raum Rosenheim spezialisiert.
Wir freuen uns auf Sie – unsere Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!
Unsere Arbeit wurde bereits mehrfach ausgezeichnet.
Wir erstellen Ihr Gutachten ohne versteckte Kosten.
Hier aufgewachsen und seit über 15 Jahren in der Region tätig kennen wir den Markt.
Als Immobiliengutachter halten wir rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Für Kredite und den gemeinen Wert für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).
Hier aufgewachsen und seit vielen Jahren in der Region aktiv kennen wir den lokalen Immobilienmarkt wie unsere Westentasche und deshalb haben wir uns auf die Regionen um den Chiemsee (Wasserburg, Rosenheim, Traunstein & Ebersberg Land) spezialisiert.
Als DEKRA zertifizierte Immobilienbewerter können wir die Preise in unserer Region realistisch einschätzen.
Wichtig ist uns, Ihnen nicht nur ein Papier mit einen Zahl auszuhändigen sondern Sie bestmöglich zu beraten und Ihnen einen erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, um darauf basierend Verkaufsverhandlungen führen zu können.
Als Sachverständiger für Immobilienbewertung bieten wir Ihnen auch weitergehende Leistungen an und erstellen wir Ihnen bei Bedarf auch gerichtsfeste begründete Wertgutachten– z.B. für Finanzamt, Bank, bei Erbstreitigkeiten usw. Wir schätzen nicht, wir kennen den Preis Ihrer Immobilie.
Mit Immobilien ist es wie mit seltenen Kunstgegenständen oder Produkten, die sich durch spezielle Charakteristika auszeichnen – jedes Objekt spricht eine andere Zielgruppe an. Mit jeder Wertermittlung gilt es den Fokus auf einzelne Teilbereiche zu legen, die den Ausschlag geben bei einer erfolgreichen Immobilienvermarktung. Die kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie in Erbschaft: gibt Ihnen realistische Anhaltspunkte für einen Verkaufserlös, die Ihnen nur ein langjähriger Immobilienmakler mit entsprechend großem Käufernetzwerk bieten kann.
Phantasiezahlen oder Einheitszahlenbrei bei Wertermittlungen, die im Internet angeboten werden sind aufgrund fehlender Websitepflege leider Realität. Bei uns erfolgt die Berechnung auf Basis tatsächlicher Verkaufswerte die regelmäßig geupdatet werden.
Persönlicher Markterfahrungen aus 15 Jahren Maklertätigkeit und Daten von Gutachterausschüssen tragen mit dazu bei den Verkehrswert möglichst genau zu bestimmen. Die Erfahrung und das Feedback unserer Kunden gibt uns Recht, dass die Qualität unserer Verkehrswertberechnung außerordentlich gut ist.
Im Rahmen der Immobilienbewertung gibt es vielzählige wertrelevante Faktoren, die positive oder eher negative Auswirkungen auf den Verkehrswert haben. Diese gilt es realistisch abzugleichen. So können wenige Elemente wie eine bestimmte Architektur, Ausstattungsdetails oder die Raumaufteilung einen Einfluss auf die Wertermittlung Ihrer Immobilie nehmen.Finanzhaus Sedlmeier fungiert dabei als versierter Experte, denn wir greifen auf tatsächliche vergangene und aktuelle Vergleichsobjekte zurück, um eine realistische Werteinschätzung vornehmen zu können. Unsere Aufgabe ist dabei vor allem jene, Sie bestmöglich zu betreuen und Ihnen einen erzielbaren Verkaufspreis mitzuteilen, um darauf basierend Verkaufsverhandlungen führen zu können.
Für welchen Zweck und aufgrund welcher Umstände auch immer Sie eine Wertermittlung Ihrer Immobilie in Erbschaft oder Umgebung benötigen – bei uns werden Sie bestens betreut. Wenn Sie eineWertermittlung für das Finanzamt, Vormundschaftsgericht oder die Bank benötigen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Die Erfahrungswerte aus 15 Jahren Immobilienverkauf in und um Erbschaft, der Zugriff auf alle aktiven sowie verkauften Immobilien der letzten 10 Jahre in der Region bilden die Grundlage für marktpreisgerechte und realistische Wertermittlungen.
Die Daten die Sie bei uns eingeben werden verschlüsselt an uns gesendet und sicher (geschützt vor Zugriffen) gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Nach Abschluss der Verarbeitung werden die Daten gelöscht.
Die Online Wertermittlung ermittelt voll automatisch den (groben) Wert Ihrer Immobilie. Dieser geht Ihnen innerhalb 2 Minuten zu.
Manchmal kommt es vor dass eine Berechnung aufgrund nicht aktualisierter Daten z.B. der Bodenrichtwerte nicht automatisch erstellt werden kann. In diesen Fällen erhalten Sie eine Benachrichtigung und wir erstellen Ihnen die Immobilienbewertung manuell welche Ihnen innerhalb von 24 Stunden zugesendet wird.
wohnlagenbasiert und empirisch gesichert
Komplette Analyse der Immobilie - bis ins letzte Detail
Analyse der Lagequalität anhand regionaler Eigenschaften
Unsere Analyse berücksichtigt die Angebote der letzen Jahre
Eine detaillierte Wertermittlung in Anlehnung an die ImmoWertV
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Gerne beantworte ich Ihnen all Ihre Fragen. Schreiben Sie mir, ich werde mich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
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