Grundsteuerwert zu hoch? Senken Sie Ihren Steuerbetrag mit einem kompetenden Gutachten und zahlen Sie fair!
Grundsteuer-Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Ab 2025 gilt das neue Bayerische Grundsteuergesetz, und viele Grundsteuerbescheide fallen höher aus als erwartet. Ist Ihr Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft oder der Messbetrag gestiegen? Ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG kann helfen – vor allem bei Abweichungen von mehr als 30 % zwischen Bodenwert und festgesetztem Steuerwert.
Mit einem professionellen Gutachten können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen und Ihre Steuer fair anpassen.
Als zertifizierter und akkreditierter Sachverständiger unterstützen wir Sie mit fundierten Gutachten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihre Grundsteuerwerte professionell prüfen.
Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet für:
-
Scheidung -
Erbschaft / Schenkung
-
Kauf & Verkauf -
Vollgutachten nach ImmoWertV und BauGB §194
-
Firmenauflösung -
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließung -
Zwangsversteigerung -
Erfüllt vorgaben von Banken und Finanzamt
-
gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzung -
zur steuerlichen Kaufpreisaufteilung
Rosenheim, Ebersberg, Miesbach, Wasserburg, Traunstein & Region
Ob Kurzgutachten, Überprüfung oder rechtssicheres Verkehrswertgutachten – wir sind Ihr sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen. Dank DEKRA-Zertifizierung und Anerkennung nach DIN 17024 stehen wir öffentlich bestellten Sachverständigen gleich.
Grundsteuerwert zu hoch? Senken Sie Ihren Steuerbetrag mit einem kompetenden Gutachten und zahlen Sie fair!
Grundsteuer-Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Ab 2025 gilt das neue Bayerische Grundsteuergesetz, und viele Grundsteuerbescheide fallen höher aus als erwartet. Ist Ihr Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft oder der Messbetrag gestiegen? Ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG kann helfen – vor allem bei Abweichungen von mehr als 30 % zwischen Bodenwert und festgesetztem Steuerwert.
Mit einem professionellen Gutachten können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen und Ihre Steuer fair anpassen. Wir prüfen Ihre Werte detailliert und sorgen dafür, dass Sie keine unnötig hohe Grundsteuer zahlen. Vertrauen Sie auf unsere zertifizierte Expertise und sparen Sie bares Geld durch eine korrekte Bewertung!
Kurz- und Vollgutachten
Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet für:
-
Scheidung -
Erbschaft / Schenkung
-
Kauf & Verkauf -
Vollgutachten nach ImmoWertV und BauGB §194
-
Firmenauflösung -
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließung -
Zwangsversteigerung -
Erfüllt vorgaben von Banken und Finanzamt
-
gerichtliche & außergerichtliche Auseinandersetzung -
zur steuerlichen Kaufpreisaufteilung
Unabhängig. Neutral. Rechtssicher. Beweiskräftig.
Jetzt Erstberatung sichern
100% kostenlos & unverbindlich
-
Kostenlose Erstberatung -
schnelle Erstellung in 7 Tagen (Kurzgutachten)
Ihr Sachverständigenbüro für Rosenheim, Wasserburg, Miesbach, Traunstein und Ebersberg
Des san mia.

Benjamin Brandmaier
Immobilienmakler IHK
DEKRA zert. Sachverständiger (D1)

Martina Glas
Büro
Organisation

Roberto Zanellato
Sachverständiger – Experte
(Rest)Nutzungsdauer Gutachten

Manfred Sedlmeier
zertifiziert nach DIN 17024
DEKRA zert. Sachverständiger (D1)
Gutachter für Forst und Landwirtschaft
Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim

Katharina Weingartner
Büro
Terminvergabe
Bodenrichtwerte Lkr. Rosenheim