Grundsteuerwert zu hoch? Senken Sie Ihren Steuerbetrag mit einem kompetenden Gutachten und zahlen Sie fair!
Grundsteuer-Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz festgesetzt. Ihr Grundsteuerwertbescheid ist bereits eingetroffen und Sie vermuten, dass der ermittelte Wert zu hoch ist? Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft ist. Ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG kann hier Abhilfe schaffen, sofern die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Bodenwert und dem festgesetzten Grundsteuerwert mehr als 30 % beträgt.
Gegen die ersten Bescheide, die Sie bereits erhalten haben, können Sie mit unserem Gutachten Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Die Grundsteuerreform betrifft Millionen von Grundstückseigentümern in Deutschland, und viele erhalten höhere Steuerbescheide als erwartet. Lassen Sie nicht zu, dass Fehler oder ungenaue Bewertungen zu höheren Belastungen führen. Ein Grundsteuergutachten hilft nicht nur, Ihren Steuerbetrag zu überprüfen, sondern kann Ihnen auch ermöglichen, diesen rechtlich zu korrigieren und so bares Geld zu sparen.
Als zertifizierter und akkreditierter Sachverständiger unterstützen wir Sie mit fundierten Gutachten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihre Grundsteuerwerte professionell prüfen.
Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet bei:
Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg, Traunstein & Region
Ob Kurzgutachten, Überprüfung oder rechtssicheres Verkehrswertgutachten – wir sind Ihr sachverständiger Partner für private und gerichtliche Bewertungen. Dank DEKRA-Zertifizierung und Anerkennung nach DIN 17024 stehen wir öffentlich bestellten Sachverständigen gleich.
Grundsteuerwert zu hoch? Senken Sie Ihren Steuerbetrag mit einem kompetenden Gutachten und zahlen Sie fair!
Grundsteuer-Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Bayerischen Grundsteuergesetz festgesetzt. Ihr Grundsteuerwertbescheid ist bereits eingetroffen und Sie vermuten, dass der ermittelte Wert zu hoch ist? Ein Einspruch ist dann sinnvoll, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen ist oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft ist. Ein Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG kann hier Abhilfe schaffen, sofern die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Bodenwert und dem festgesetzten Grundsteuerwert mehr als 30 % beträgt.
Gegen die ersten Bescheide, die Sie bereits erhalten haben, können Sie mit unserem Gutachten Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Die Grundsteuerreform betrifft Millionen von Grundstückseigentümern in Deutschland, und viele erhalten höhere Steuerbescheide als erwartet. Lassen Sie nicht zu, dass Fehler oder ungenaue Bewertungen zu höheren Belastungen führen. Ein Grundsteuergutachten hilft nicht nur, Ihren Steuerbetrag zu überprüfen, sondern kann Ihnen auch ermöglichen, diesen rechtlich zu korrigieren und so bares Geld zu sparen.
Als zertifizierter und akkreditierter Sachverständiger unterstützen wir Sie mit fundierten Gutachten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie Ihre Grundsteuerwerte professionell prüfen.
Unsere Verkehrswertgutachten sind geeignet bei:
Kurz- und Vollgutachten für:
Unabhängig. Neutral. Rechtssicher. Beweiskräftig.
- Kostenlose Erstberatung
- schnelle Erstellung in 7 Tagen (Kurzgutachten)
Sie benötigen Hilfe?
- Zeitnahe Gutachten-Erstellung
- Ausschließlich Individualbewertungen
Wir bieten die optimale Gutachtenleistung für Ihre Situation
Wir bieten die optimale Gutachtenleistung für Ihre Situation
Geprüfte Kompetenz: Zertifizierungen und Mitgliedschaften
Unser Immobiliengutachten
Welche Vorteile bietet unser Verkehrswertgutachten?
zertifiziert & unabhängig
Zertifiziert nach DIN 17024 sind erfüllen wir die vom Finanzamt gestellten Anforderungen.
Festpreise ab € 1050,- (inkl. MwSt)
Wir erstellen Ihr Gutachten ohne versteckte Kosten.
regionale Marktkenntnis
Hier aufgewachsen und seit über 15 Jahren in der Region tätig kennen wir den Markt.
Gesetzeskonforme Ausarbeitung
Als Immobiliengutachter halten wir rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Für Banken & Behörden
Für Kredite und den gemeinen Wert für das Finanzamt (Erbschaftssteuer).
Geprüfte Kompetenz: Zertifizierungen und Mitgliedschaften
Unsere Gutachter sind DAkksS akkreditiert und genießen die Gleichstellung mit öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern
Ihr Sachverständigenbüro für Rosenheim, Wasserburg, Traunstein und Ebersberg
Des san mia.
Benjamin Brandmaier
Immobilienmakler IHK DEKRA zert. Sachverständiger (D1)
Martina Glas
Büro Organisation
Roberto Zannelato
Sachverständiger - Experte (Rest)Nutzungsdauer Gutachten
Manfred Sedlmeier
zertifiziert nach DIN 17024
DEKRA zert. Sachverständiger (D1)
Gutachter für Forst und Landwirtschaft
Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim
Katharina Weingartner
Büro
Terminvergabe
Bodenrichtwerte Lkr. Rosenheim
Ich bin erst zufrieden, wenn Sie es sind!
Mit guten Ergebnissen empfiehlt man sich
Ausgezeichnete Leistungen für unsere Arbeit
Was zeichnet uns als Immobiliengutachter aus?
DEKRA zertifizierter Sachverständiger
Wir sind wirklich stolz! Mit der DEKRA-Zertifizierung können wir Ihnen einen noch professionelleren Service bieten. Egal ob Kurzgutachten zum internen gebrauch, eine Qualifizierte Marktwertanalyse oder ein Vollgutachten. Unsere Immobilienbewertung wird auf eine neue Ebene gehoben.
Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter
Als stolzes Mitglied des DGuSV (Deutscher Güteverband für Sachverständige und Fachgutachter) bieten wir besten Service und Qualität. Der DGuSV fördert professionellen Sachverstand in Deutschland. Wir halten hohe Standards ein und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unserer Expertise.
Bewertung von Land- und Forstwirtschaften
2022 haben wir unsere Weiterbidlung zur Bewertung von Land und Forstwirtschaft erfolgreich abgeschlossen. Mit einem umfassenden Curriculum, das alle relevanten Aspekte der Land- und Forstwirtschaftsbewertung abdeckt, sind wir optimal darauf vorbereitet, professionelle Bewertungen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen durchzuführen.
Zertifiziert nach
DIN EN ISO/IEC 17024
Wir sind stolz darauf, nach ISO 17024 zertifiziert zu sein, und freuen uns über die gesetzliche Gleichstellung mit öffentlich bestellten Sachverständigen in Deutschland. Finanzämter und öffentliche Stellen erkennen meist nur noch Gutachten von öbuv oder DIN 17024 Sachverständigen an. Diese Zertifizierung steht für hohe Kompetenz und Fachwissen und wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Assoziiertes Mitglied BDSF
Das Vernetztsein und Up-to-Date-Bleiben sind essenziell für die Erstellung qualitativ hochwertiger Gutachten. Als Mitglied beim BDSF (Bund Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter) pflegen wir den regelmäßigen Austausch mit unseren Kollegen. Dies fördert unsere Fachkompetenz und sorgt dafür, dass wir stets auf dem neuesten Stand der Branche sind.
Mitglied im Gutachterausschuss Lkr. Rosenheim
Die Ernennung zum Mitglied des Gutachterausschusses im Landkreis Rosenheim freut uns besonders. Unser Engagement im Bereich der Immobilienbewertung hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen. Wir sind stolz darauf, Ihnen somit kontinuierlich transparente und fundierte Einschätzungen liefern zu können.
DAkkS-Zertifizierung
Mit unserer DAkkS-Zertifizierung erfüllen wir die höchsten Qualitätsstandards der Deutschen Akkreditierungsstelle. Diese Zertifizierung bestätigt nicht nur unsere Expertise, sondern eröffnet uns die Möglichkeit, Gutachten zu erstellen, die speziell für Finanzämter und Behörden geeignet sind.
Ausgezeichnet von Focus TOP-Makler 2021, 2022, 2023 & 2024
Es freut uns sehr, vom FOCUS-Magazin 4 mal in Folge als TOP-IMMOBILIENMAKLER ausgezeichnet worden zu sein. Wir gehören damit offiziell zu den 1.000 besten Maklern in ganz Deutschland. Unser konsequentes Bemühen stets den besten Service für unsere Kunden bieten zu können wurde erneut honoriert.
Wir freuen uns auf Sie
Kontaktanfrage
Adresse
Bahnhofstr. 20, 83093 Bad Endorf
Telefon
Tel.: 080399071543
info@rosenheimer-immobilienbewertung.de
Ortschaften rund um Rosenheim, Ebersberg, Wasserburg und Traunstein in denen wir kürzlich Immobilien bewertet haben
Aßling, Aschau, Babensham, Bad Aibling , Bruckmühl , Chiemgau, Ebersberg, Edling, Flintsbach, Gars am Inn, Grafing, Grassau, Griessätt, Großkarolinenfeld, Frasdorf, Halfing, Kiefersfelden, Kolbermoor, Neubeuern, Nussdorf, Oberaudorf, Obing, Prien am Chiemsee, Prutting, Raubling, Rechtmehring, Riedering, Rohrdorf, Rosenheim, Rott am Inn, Samerberg, Schnaitsee, Schonstett, Stephanskirchen, Tittmoning, Traunstein, Trostberg, Wasserburg,